Erschließung Industriegebiet Cretzschwitz, TO 6, Los 6 - Ersatzmaßnahme Lusan-Süd / Erstaufforstung Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VOB 004
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Industriegebiet Cretzschwitz, TO 6, Los 6 - Ersatzmaßnahme Lusan-Süd / Erstaufforstung
Auftraggeber: LEG Thüringen mbH
- ca. 91.000 m² Flächenvorbereitung
- ca. 81.000 m² Gehölzfläche mit 43.200 St. Pflanzgut bepflanzen
- ca. 8.000 m² Wildblumenansaat herstellen
- ca. 7.900 m² Grünlandansaat herstellen
- ca. 1.500 m² Wildschutzzaun errichten
- ca. 22 St. Artenschutzausstattung mittels Greifvogelstangen, Fuchsschleusen und Fledermausständerquartieren errichten
- Fertigstellungspflege über den Zeitraum von 1 Jahr durchführen
Auftraggeber: Stadt Gera
- Entwicklungspflege über den Zeitraum von 5 Jahren durchführen
Auftraggeber: LEG Thüringen mbH
- ca. 91.000 m² Flächenvorbereitung
- ca. 81.000 m² Gehölzfläche mit 43.200 St. Pflanzgut bepflanzen
- ca. 8.000 m² Wildblumenansaat herstellen
- ca. 7.900 m² Grünlandansaat herstellen
- ca. 1.500 m² Wildschutzzaun errichten
- ca. 22 St. Artenschutzausstattung mittels Greifvogelstangen, Fuchsschleusen und Fledermausständerquartieren errichten
- Fertigstellungspflege über den Zeitraum von 1 Jahr durchführen
Auftraggeber: Stadt Gera
- Entwicklungspflege über den Zeitraum von 5 Jahren durchführen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
Abgabe der Verpflichtungserklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB-ILO (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB ThürVgG (Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG).
Die Verpflichtungserklärungen werden nur vom Bestbieter abgefordert und sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Gera
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Kornmarkt 12
07545 Gera
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 23 VOB 004 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Sie müssen sich auf der RIB-Vergabeplattform registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt! Hinweis zur Angebotsabgabe „elektronisch in Textform“:
Es handelt sich hier um eine Form der Signierung des Angebots, welche ausschließlich und nur elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zulässig ist. Für eine rechtswirksame Angebotsabgabe muss der Bieter das Angebot verschlüsseln (mit ava-sign) und auf die Vergabeplattform hochladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de