Bundesbehördenzentrum Am Steiger Erfurt, Neuerrichtung ESB-Standort Referenznummer der Bekanntmachung: 1578-22-V-EV-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesbehördenzentrum Am Steiger Erfurt, Neuerrichtung ESB-Standort
Die Generalzolldirektion GZD siedelt in der Liegenschaft „Am Steigerwald“, Drosselbergstraße 2-4 in 99096 Erfurt einen Standort für Fortbildungen im Bereich Eigensicherung und Bewaffnung ESB an. Dafür sollen Gebäude für die drei Trainingsbereiche 6-Bahnen-Raumschießanlage, Selbstverteidigung sowie Handlungs- und Verhaltenstraining neu errichtet werden. Ein Außentrainingsbereich soll sich unmittelbar an das Handlungs- und Verhaltenstrainingsgebäude anschließen. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen Freianlagen werden separat ausgeschrieben und sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Für die Planung des Neubaus der Gebäude für den ESB-Standort werden hier die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude ausgeschrieben.
Bundesbehördenzentrum Am Steigerwald, Drosselbergstraße 2 bis 4, 99096 Erfurt. Lage am Rande der südlichen Innenstadtbereiche.
Lage der Liegenschaft:
Die ehemals militärische Liegenschaft „Am Steigerwald“ befindet sich im Süden der Landeshauptstadt Erfurt oberhalb der Löberfeld-Kaserne am Landschaftsschutzgebiet Steigerwald. Sie wird von Norden über die Straße „Am Tannenwäldchen“ und von Osten über die „Drosselbergstraße“ erschlossen.
Nutzung der Liegenschaft:
Von 1934 bis 1992 wurde die Liegenschaft „Am Steigerwald“ militärisch genutzt. Die Anlagen wurden im 2.Weltkrieg nicht durch Kriegseinwirkungen zerstört. Die Luftbildauswertung ergab keinen Kampfmittelverdacht. Nach dem Ende der militärischen Nutzung wurden alle Verdachtsflächen untersucht und alle festgestellten Altlasten beseitigt.
Die Liegenschaft „Am Steigerwald“ soll als Bundesbehördenzentrum entwickelt werden. Ein Teil der ehemaligen militärischen Unterkunfts-, Versorgungs- und Garagengebäude wurden bereits zu Büro- und Garagengebäuden für Bundesbehörden umgebaut. Im Bebauungsplanentwurf ist das Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ als sonstiges Sondergebiet SO ausgewiesen. Neubauten und Einfriedungen sollen sich auf den Bereich des Sondergebietes SO beschränken und wurden zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA als Eigentümer der Liegenschaft und der Stadt Erfurt vorabgestimmt.
Das Baufeld für die Neubauten liegt im südlichen Bereich des Sondergebietes SO. Es umfasst die Flächen südlich des vorhandenen großen Parkplatzes an der Drosselbergstraße sowie die Fläche des südwestlich gelegenen abzureißenden Garagengebäudekomplexes 020 mit Verkehrsflächen.
Umfang der Maßnahme:
Es sollen Gebäude für die drei Trainingsbereiche 6-Bahnen-Raumschießanlage (BGF ca.1.800 m²), Selbstverteidigung (BGF ca.700 m²) sowie Handlungs- und Verhaltenstraining (BGF ca.1.500 m²) neu errichtet werden. Der Außentrainingsbereich (Straßensituation ca. 225 m x 18,60 m, ca.4.200 m²) soll sich unmittelbar an das Handlungs- und Verhaltenstrainingsgebäude anschließen und wird im Rahmen der Freianlagen geplant. Alle Fachplanungsleistungen, wie Abriss von Garagengebäude 020, Tiefbauarbeiten, Verkehrsanlagen, Freianlagen, Tragwerksplanung, Bauphysik, BNB etc. werden unabhängig von den Architektenleistungen separat gebunden.
Jeder Trainingsbereich besteht aus einer eingeschossigen Halle mit angegliederten Unterrichts- und Nebenräumen. Die Gebäude müssen flexibel an zukünftige funktionelle, technische und energetische Anforderungen anpassbar sein. Die zwei Funktionsbereiche 6-Bahnen-Raumschießanlage (RSA) und Selbstverteidigungs-Mattenhalle (SV-Mattenhalle) sollen ebenerdig in einem Gebäude zusammengefasst werden. Dieses sollte südlich des großen Parkplatzes dem Gelände folgend in den Hang eingefügt werden. Das Handlungs- und Verhaltenstrainingsgebäude (HVT) soll die Garagen des Garagengebäudekomplexes 020 ersetzen (siehe Anlage Vergabeunterlagen). Gebäude und Außentrainingsbereich werden eingefriedet.
Beim Handlungs- und Verhaltenstraining (HVT) sollen polizeiliche Techniken und Abläufe realitätsnah in nachgebauten Alltagssituationen unter Aufsicht und Anweisung trainiert werden. Eine Besonderheit der Trainingshalle ist die flexible Umbaubarkeit der räumlichen und technischen Übungssituationen sowie eine zweite Ebene mit Stegen über den vier Übungsbereichen. Von diesen offenen Stegen aus können Trainer Anweisungen geben. Die Übungsabläufe werden in Unterrichtsräumen ausgewertet. Gebäude und Außentrainingsbereich stehen in unmittelbarem Zusammenhang.
Auf der 6-Bahnen-Raumschießanlage (RSA) wird das dynamische Mehrdistanzschießen mit interaktiver Zieldarstellungstechnik trainiert. Zur Raumschießanlage gehören neben dem Schießraum für eine Schießentfernung von 3 m bis 25 m und dem Geschossfang weitere Trainings- und Nebenräume. Die Anlage soll für Pistolen, Revolver und Maschinenpistolen mit Trainingsmunition bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule ausgelegt werden. Der Schießraum muss durchschuss- und rückprallsicher ausgebildet werden. An Bau- und Raumakustik bestehen höhere Anforderungen.
In der Selbstverteidigungs-Mattenhalle werden waffenlose Selbstverteidigung und der Waffenschutz geübt. Die SV-Mattenhalle ist deshalb mit einer „Judo-Matte“, 18 Boxsäcken etc. ausgestattet. Daneben sind Umkleiden, Sanitärräume und Lagerräume erforderlich.
Für das Vorhaben soll das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) sinngemäß angewendet werden. Es wird die Qualitätsstufe „BNB-Silber nach sinngemäßer Anwendung“ mit der Option der Zertifizierung angestrebt. Ziel ist, die Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen, Ressourcen zu schonen und Lebenszykluskosten zu senken. Ein separat durch das TLBV beauftragter BNB-Fachplaner muss in die Objektplanung Gebäude integriert werden.
Die klimapolitischen Ziele 2050 sind zu berücksichtigen. Bei Neubauten des Bundes ist ein energetischer Standard eines Effizienzgebäudes Bund 40 (EGB 40) erforderlich. Für eine CO2-neutrale Energieversorgung sollten regenerative Energien sowie bauliche und technische Möglichkeiten der Gebäudehülle genutzt werden. Nach BNB sollte Technik in nachhaltigen Gebäuden auf das notwendige Maß beschränkt sein. Die Gebäude werden in ein zukünftiges Liegenschaftsenergiekonzept eingebunden, um in 5-Jahresschritten bis 2045 „Null-Emission“ für die Gesamtliegenschaft auf wirtschaftlichstem Wege zu erreichen.
Der Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ ist anzuwenden und umzusetzen.
Die Honorarzone IV nach HOAI wurde für die Baumaßnahme festgestellt.
- Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3)
- zusätzliche Angaben nach VI.3)
Die Bewerbungen werden nach den unten aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist.
Wird die Höchstzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch geeignete Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV angewendet, um darüber die Zahl der geeigneten Bewerber auf 5 (fünf) zu reduzieren.
Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen LPH 2 bis 4 HOAI) mit der Besonderen Leistung Koordinierung und Zuarbeit an Fachplaner BNB zu übertragen.
Die Übertragung der Leistungsstufen 2 (Ausführungsplanung LPH 5); Leistungsstufe 3 (Vorbereiten der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe LPH 6 und 7) und der Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung und Dokumentation LPH 8 nach HOAI) mit den Besonderen Leistungen dieser Leistungsstufen (siehe Anlage 2 zum Vertrag) sowie die Besonderen Leistungen für die Leistungsstufe 5 (Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der BFR GBestand und Erfassung und Zusammenstellung der alphanumerischen Bestandsdaten unter Beachtung der BFR GBestand, siehe Anlage 2 zum Vertrag) sind beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den Leistungsstufen 2 bis 4 und den dazugehörigen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung nach § 123 und § 124 GWB über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
b) bei Vorliegen von Ausschlussgründen ausreichende Erklärungen und Nachweise, die die Selbstreinigung nach § 125 GWB belegen;
c) Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) VO EU Nr. 833/2014 Fassung Artikel 1 Ziff. 23 VO EU 2022/576;
d) Nachweise für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV;
e) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV;
f) Bewerber- und Bietergemeinschaften werden unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
Angaben der Bewerber- und Bietergemeinschaft können in einem Bewerbungsbogen erbracht werden. Die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft zu erbringen.
a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.
Hinweis: Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.
oder
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von 1.125.000 EUR.
a) Nachweis der aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen oder gemäß Hinweis unter III.1.2) a) zu erklären.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von 1.125.000 EUR.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die vergleichbaren Leistungen, Referenz, sind vollständig im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2022 nachzuweisen.
a1) Referenz Objektplanung
Definition 1
Eine Objektplanung mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 HOAI, Teil 3)
für einen Neubau bestehend aus
mindestens zwei eingeschossigen Gebäuden,
mit hohen Planungsanforderungen (entsprechend Honorarzone IV HOAI),
mit mindestens 3.500 m² Bruttogrundfläche (BGF),
mit mindestens zwei verschiedenen Funktionsbereichen, die zu Ausbildungs- und / oder Trainingszwecken geeignet sind,
davon ein umbauter Funktionsbereich für die Ausbildung an Schusswaffen mit einer Einwirkenergie von 1.500 Joule.
oder
Definition 2
Eine Objektplanung wie in Definition 1 beschrieben, jedoch nur
für einen Neubau bestehend aus
einem eingeschossigen Gebäude,
mit durchschnittlichen Planungsanforderungen (entsprechend Honorarzone III HOAI),
mit mindestens 2.500 m² Bruttogrundfläche (BGF),
mit mindestens zwei verschiedenen Funktionsbereichen, die zu Ausbildungs- und / oder Trainingszwecken geeignet sind.
oder
Definition 3
Eine Objektplanung wie in Definition 2 beschrieben, jedoch nur
für einen Neubau
mit mindestens 1.500 m² Bruttogrundfläche (BGF),
mit mindestens zwei verschiedenen Funktionsbereichen.
b) Angaben zur Personalstruktur:
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV.
b2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Objektplanung tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Architektur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Architektur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
c) Sonstiges Bewertungskriterium:
c1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten. Die vergleichbare Leistung nach der Definition 3 der Referenz ist jeweils vollständig im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2022 nachzuweisen.
a1) Referenz Objektplanung
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Objektplanung wie in Definition 2 beschrieben, jedoch nur
für einen Neubau
mit mindestens 1.500 m² Bruttogrundfläche (BGF),
mit mindestens zwei verschiedenen Funktionsbereichen.
b) Angaben zur Personalstruktur:
b2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung (Objektplanung) tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiter / Projektleiterin) in der Fachrichtung Objektplanung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
§ 75 Abs. 1 (Architekten) und / oder 2 (Ingenieure) VgV in Verbindung mit ThürBO (§ 64).
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 7 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 7 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den unter im Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Fristen elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert.
Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem Vorstellungsgespräch (voraussichtlich in 22.oder 23. Kalenderwoche) elektronisch eingeladen.
Im Vorstellungsgespräch die Teilnehmer 45 Minuten Zeit, sich vor einer Jury anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien zu präsentieren.
Von der Jury werden keine Fragen an die Teilnehmer gestellt.
Nach Auswertung der Vorstellungen und der finalen Angebote werden die Teilnehmer am Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch die ausschreibende Stelle kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung der ausschreibenden Stelle einen Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer stellen (§ 160 GWB).
Der Antrag ist zu richten an die
Vergabekammer des Bundes
Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0