Einführung der digitalen Spracherkennung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung der digitalen Spracherkennung
Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, Orbis, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten. Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe/Befunde im Orbis befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird.
Die digitale Spracherkennungssoftware soll alle Muss-Kriterien des KHZG erfüllen:
1. Bei der Spracheingabe und -erfassung wird der Kontext verstanden und eingeordnet.
2. Akzente werden bei der Spracheingabe verstanden und erfasst.
3. Eingaben sind in die Patientenakte (Krankenhausakte) integrierbar.
4. Es können individuelle Sprachprofile erstellt werden.
5. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses möglich, freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge in der elektronischen Patientenakte abzulegen, und das möglichst zeit- und ortsunabhängig.
6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen navigieren.
Die Erfüllung der Kann-Kriterien ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
1. Automatisierte Verabeitung freigesprochener Texte mittels Natural Language Processing Ansätzen ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
2. Erfassung, Erkennung, Weiterverarbeitung und Auswerung analoger Dokumente in Papierform mittels automatischer Texterkennung ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH durch.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die grundlegenden Erläuterungen zu dem bereits laufenden Verfahren finden sich im Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung.
Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben:
- Spracherkennung auf On-Premises System aus Gründen der Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit benötigt.
- Tiefe Integration der Sprachsteuerung in das im Klinikverbund einheitliche Krankenhausinformationssystem ORBIS bereits in den bayrischen Einrichtungen realisiert, getestet und etabliert.
- Ein standortübergreifender Mischbetrieb ist aus Gründen der Stabilität und des Bedienkonzeptes / Sprachwörterbücher für standortübergreifende Mitarbeiter nicht erstrebenswert.
- Nachdem zum Zeitpunkt des Auslaufens der Angebotsbindefrist keine KHZG-Förderzusagen für die thüringischen Einrichtungen vorlagen, konnte eine Vergabebekanntmachung / Beauftragung nur für die bayrischen Einrichtungen ausgelöst werden.
- Die digitale Spracherkennungssoftware hat alle Muss-Kriterien des KHZG zu erfüllen, insb.
-> muss sie die Eigenschaft besitzen einen Proxyserver zu unterstützen,
-> darf sie keine reine Tastaturemulation sein,
-> muss sie eine Tiefenintegration darstellen,
-> darf sie keine Daten an einen externen Clouddienstleister übermitteln,
-> darf es sich nicht um einen cloudbasierten Dienst handeln.
Die freiwillige ex-ante-Bekanntmachung soll u.a. dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dienen und nachweisen, dass im Zeitraum zwischen März 2021 und Januar 2023 keine neuen Anbieter am Markt verfügbar sind, die mit der eingesetzten Software sämtliche MUSS-Anforderungen erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Einführung der Digitalen Spracherkennung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Auftragsbekanntmachung (2021/S 045-110085) vom 01.03.2021 leitete die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV ein. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gingen insgesamt zwei Teilnahmeanträge ein. Beide Bewerber wurden nach Prüfung der Eignung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung am 04.05.2022 lagen zwei Angebote vor. Ein Angebot musste wegen Nichterfüllung von zwingenden Anforderungen (A-Kriterien) aus dem Pflichtenheft von der Wertung ausgeschlossen werden.
Bei der Beschaffungsmaßnahme handelt es sich grundsätzlich um eine nach Krankenhauszukunftsgesetz i.V.m. Krankenhausfinanzierungsgesetz i.V.m. Krankenhausstrukturfondsverordnung und der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes geförderte Maßnahme.
Die REGIOMED-KlinikenGmbH ist der erste kommunale bundeslandübergreifende Klinikverbund in Oberfranken und Südthüringen. Entsprechend sind als Zuwendungsgeber der Freistaat Bayern für die bayerischen Einrichtungen des Klinikverbunds und der Freistaat Thüringen für die thüringischen Einrichtungen des Kllinikverbunds zu nennen.
Der Förderbescheid für die bayerischen Einrichtungen erreichte die REGIOMED-Kliniken GmbH im Oktober 2021, sodass die Teilleistung für die bayerischen Einrichtungen am 21.10.2021 bezuschlagt werden konnte. Der Auftragswert für diese Teilleistung belief sich auf 1.131.570,30 EUR (netto).
Der Förderbescheid für die thüringischen Einrichtungen erreichte die REGIOMED-Kliniken GmbH erst im Juni 2022. Die REGIOMED-Kliniken GmbH beabsichtigt trotz des längeren Zeitraums zwischen Auftragsbekanntmachung und Vergabeentscheidung den Zuschlag auf das ursprngliche Angebot des Bieters zu erteilen. Der Auftragswert für die Teilleistung der thüringischen Einrichtungen beläuft sich auf 423.854,95 EUR (netto).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]