ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Lieferung, Finanzierung, technische Betriebsführung und Instandhaltung von Medizintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000067
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Lieferung, Finanzierung, technische Betriebsführung und Instandhaltung von Medizintechnik
Lieferung, Finanzierung, technische Betriebsführung und Instandhaltung von Medizintechnik
Regiomed-Kliniken GmbH (Sitz der Gesellschaft)
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
Die zu vergebende Leistung umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme, Finanzierung, Technische Betriebsführung und Instandhaltung von medizintechnischen Anlagen und Geräten. Wesentliche Elemente der Leistungserbringung sind: • Definition des Gerätebedarfes anhand des derzeitigen und zukünftigen medizinischen Leistungs- und Methodenspektrums (für Geräte Leistungsteil 1 und 2) o Analyse der derzeitigen und zukünftig zu erwartenden medizinischen Anforderungen und Leistungsdaten an bildgebende Technik o Erstellung von Betriebskonzepten für qualitativ und quantitativ optimalen Diagnostik- und Therapieprozess o Ableitung der erforderlichen Geräteausstattung anhand der funktionalen und technischen Anforderungsparameter inkl. Datenmanagementmodell, Verfügbarkeitsanforderungen o Ableitung eines (Re-)Investitionsprogrammes o Änderungsmanagement unter Berücksichtigung medizinischer Leistungsentwicklung, des technologischen Fortschritts, Innovationsstrategie o Digitalisierungskonzept in Abstimmung mit der IT • Lieferung und Inbetriebnahme (für Geräte Leistungsteil 1 und 2) o Definition der erforderlichen baulichen Anforderungen inkl. Projektsteuerung und Planung der Herrichtung der Funktionsräume *) o Lieferung, Einbringung und Inbetriebnahme der Gerätetechnik *) Hinweis *) Am Standort Coburg wird ein Neubau errichtet, d.h. es sind während der Vertragslaufzeit ggfls. Wiederholungsleistungen bei Umzug der Geräte in den Neubau erforderlich • Finanzierung der zu liefernden Geräte (für Geräte Leistungsteil 1 und 2) o Erstellung eines Finanzierungskonzeptes unter Nutzung erprobter Finanzierungsarten (z.B. Miete, Mietkauf, Leasing oder Kombinationsmodelle) • Medizintechnische Betriebsführung und Management o Projektleitung o Serviceadministration und Technische Dokumentation o Nutzereinweisung und -Schulung o Kaufmännische Abwicklung und Controlling o Berichtswesen o Prozessoptimierung, QM und Ressourcenmanagement o Personalentwicklung • Instandhaltung o Inspektionen (insbesondere Prüfungen wie STK, MTK, DGUV V3, RöV) o Wartung o Instandsetzung o Validierungen
Leistungszeitraum Voraussichtlich ab 01.07.2022 bis 30.06.2032 (Leistungsteil 1 und Leistungsteil 2, ab 01.07.2022 bis 30.06.2027 (Leistungsteil 3) mit Verlängerungsoption 5 Jahre
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Sitz der Gesellschaft
REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Lieferung, Finanzierung, technische Betriebsführung und Instandhaltung von Medizintechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/