Harzer Hexenreich - Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform - Los 03 Kompakttransformatorstation Referenznummer der Bekanntmachung: HHR03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.harzer-hexenreich.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Harzer Hexenreich - Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform - Los 03 Kompakttransformatorstation
Lieferung und Errichtung einer Kompakttransformatorstation inkl. Werkplanung für das Bauprojekt Harzer Hexenreich - Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform
Ellrich OT Rothesütte, DE
- 1 Stck. Kompakttransformatorstation bestehend aus:
o Fertigteilstation 2,88x3,55x2,77
o gasisolierte Mittelspannungsschaltanlage
o Drehstromöltransformator 1.000kVA
o NS-Gerüstverteilung für 10 NH-Abgänge
- 1 Stck. Erdungsanlage bestehend aus:
o Innenraumerdungsystem
o Ringerder V4A
- 1 Stck. Blitzschutzsystem bestehend aus:
o Fangstangen
o Ableitungen
- 1 Stck. sonstige Leistungen:
o Werkplanung
o Druckberechnung
o Inbetriebnahme
o Probebetrieb
- 1 Stck. Wartung:
o 4x Jahreswartung über die Dauer der Gewährleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
keine besonderen Vorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).