Beschaffung Röntgendiffraktometer Referenznummer der Bekanntmachung: 008/2022/2022 WIN 0043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.titk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Röntgendiffraktometer
Beschaffung eines Röntgendiffraktometer zur Identifizierung von (teil)kristallinen Verbindungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Röntgendiffraktometer soll beim Antragsteller zur Identifizierung von (teil)kristallinen Verbindungen eingesetzt werden. Als Meßergebnis wird für eine jede geordnete molekulare Anordnung von Atomen ein charakteristisches Linienspektrum erhalten, aus welchem sich direkt Schlüsse auf die räumliche Struktur von Molekülen ziehen lassen. Röntgendiffraktometrische Untersuchungen sind daher im Bereich der Materialentwicklung unverzichtbar.
EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ERDF European Regional Development Fund
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.