Regionale PR-Kampagne für die Transformation der Automobilindustrie in der Region Chemnitz für die Industrie und Handelskammer Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0298
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.ihk24.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionale PR-Kampagne für die Transformation der Automobilindustrie in der Region Chemnitz für die Industrie und Handelskammer Chemnitz
Regionale PR-Kampagne für die Transformation der Automobilindustrie in der Region Chemnitz
Chemnitz, DE
Regionale PR-Kampagne für die Transformation der Automobilindustrie in der Region Chemnitz
40 Stunden Arbeitsleitung (Option 1, siehe Preisblatt und Leistungsbeschreibung)
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Kurzkonzept zur Strategie und Umsetzung von Veröffentlichungen inkl. Erwartbare Anzahl (siehe Pkt. 2 der Leistungsbeschreibung)
Kurzkonzept zur Strategie und Umsetzung von Veröffentlichungen inkl. Erwartbare Anzahl – siehe (2) Umsetzung des Kommunikationskonzeptes im Leistungsverzeichnis
- Aus dem mit dem Angebot eingereichten Kurzkonzept der Kommunikationskonzeption muss bereits klar erkennbar sein, welche Aufgaben von welchem Partner be-arbeitet und verantwortet werden.
- Qualitative Kriterien:
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie der Aufragnehmer insgesamt bei der Bearbeitung der einzelnen Anforderungen vorgehen wird. Es wird insbesondere auf die kreativen Methoden zur Durchführung der Aufgabenstellung Wert gelegt.
(Punktvergabe durch Jury)
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf:
o Kreativität – innovative Ansätze
o Der Realistischen Umsetzung in der Anwendungsumgebung
o Darstellung der Vor-Ort-Präsenz
o Zielgruppenorientierung: Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
o Beispielpressemitteilung zu einem ausgewählten Themengebiet aus (2) des Leistungsverzeichnisses
• 2: Qualifikation der Projektleitung (siehe Punkt 5 in der Leistungsbeschreibung)
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: fachliche Lebensläufe des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters; bewertet wird hier die Vergleichbarkeit der Referenzen zum Ausschreibungsgegenstand
• 3: Verfügbarkeit/Umfang der für den Auftrag notwendigen Personalressourcen und Vertretungsregelungen
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Personelles Einsatzkonzept, Grafische Darstellung der Vertretungsregelungen
Bei diesem Kriterium werden die Anzahl und Funktion des Personals, dass der Bieter plant, für den Auftrag einzusetzen, sowie die geplanten Vertretungsregelungen bewertet.
Eignung – Qualifikation: berufliche Lebensläufe + Erfahrung in Automotive- und/oder Transformationsprojekten
Vertretungsregelung: Graphische Darstellung erwünscht.
Die Personalkonzeption muss die Aufgabenverteilung und die entsprechenden Qualifikationen der Mitarbeitenden klar ausweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen
nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung
einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der
Umsatzsteuernummer möglich.
4) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 2, insofern diese durch die AVPQEintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das
AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
5) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts (Anlage B)
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die
Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit
Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht
erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das
Original auf Verlangen vorzuweisen.´
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit
zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit
Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie
auf sie passen.
-
3) Angaben zu wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der
öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit, davon
a.) Min. 1 Referenz in Zusammenhang mit der Automobilindustrie oder anderen Industriebereichen
b. Min. 1 Referenz mit Bezug zu Strukturwandel- /Changeprojekten bzw. -kampagnen
Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.