Kauf von Digitalfunktechnik für Katastrophenschutzfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 24.34-2912-308-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von Digitalfunktechnik für Katastrophenschutzfahrzeuge
Kauf von bis zu 292 Funkgeräten
Aufteilung:
- 42 MRT
- 250 HRT
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 230 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Jorge-Semprún-Platz 4 (Posteingang Brennerstraße)
99423 Weimar
Kauf von 292 Funkgeräten
- 42 MRT
- 250 HRT
Kauf von bis zu 146 weiteren Funkgeräten. Eine verbindliche Aufteilung nach MRT und HRT ist aktuell nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Digitalfunktechnik für Katastrophenschutzfahrzeuge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Staßfurt
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 28. November 2022, 12:00 Uhr an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über AnA-Web der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von
veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.