Durchflusszytometrie-basierter Zellsortierer Referenznummer der Bekanntmachung: 22-9166-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchflusszytometrie-basierter Zellsortierer
Lieferung, Schulung, Einweisung und Inbetriebnahme
eines Durchflusszytometrie-basierter Zellsortierer, welcher für unerfahrene Nutzer geeignet ist, d.h. einfache Bedienung mit automatisierten Abläufen (Gerätestart, Dekontamination), einfaches Auswechseln des Probenschlauchs und der Küvette/Flusszelle, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. - Hans-Knöll-Institut Adolf-Reichwein-Str. 23 07745 Jena frei Verwendungsstelle:
HKI-Biotech-Center
Hermann-Löns-Str. 70
07745 Jena
Gebäude/Etage/Raum: A7 / 2. OG / 2-22
Türmaß: 1,05 m x 2,00 m (BxH)
Aufzug vorhanden: ja
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen, einschließlich Vertragen in die jeweiligen Räume und fachgerechter Montage. Die Anlieferung muss durch fachkundiges Personal erfolgen.
Anfallendes nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial ist kostenlos zu entfernen. Falls das auf Anordnung des Auftraggebers nicht geschieht, kann die Entfernung zu Lasten des Auftragnehmers anderweitig geschehen. Die ordnungsgemäße Entsorgung obliegt dem Auftragnehmer und ist in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen.
Die Anlieferung ist nur mit Voranmeldung möglich. Der exakte Liefertermin ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Jeglicher, durch die Arbeiten entstandene Schmutz ist zu beseit...
Beschaffung eines Durchflusszytometrie-basierter Zellsortierer zum Einsatz in der Forschung, Kollaboration mit mikrobiologischen Arbeitsgruppen des Instituts. Probenbearbeitung von potentiell infektiösem Material (S2), einfache Sortierungen (weniger Parameter) an einem weniger komplexen Gerät, als bisher, sodass Mitarbeiter des Instituts das Gerät bedienen können.
2022 FGI 0012
Den Vergabeunterlagen ist ein ausführliches und detailliertes Firmenangebot zwingend beizulegen, dass den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht!
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weybridge, Surrey
NUTS-Code: UKJ2 Surrey, East and West Sussex
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18 ThürVgG - Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR960NL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.tlvwa.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.