Erweiterung Application Support ThüCAT Referenznummer der Bekanntmachung: V2022-64

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen-entdecken.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: sonstige juristische Person gemäß §99 Abs. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Tourismusförderung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Application Support ThüCAT

Referenznummer der Bekanntmachung: V2022-64
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ThüCAT ist eine IT-Anwendung, die es allen Akteuren im Thüringer Tourismus ermöglicht, Content in Form von Angebots- und Produktinformationen zentral bereitzustellen, zu bearbeiten und zu nutzen. Mit modernsten Technologien wird eine Informationsarchitektur geschaffen, welche im Kern aus einer Graph-Datenbank (Triple Store) mit den Inhalten aller touristischen Partner aus dem Land in einer einheitlichen Datenstruktur (schema.org und Domain Specifications nach der Definition des STI) besteht und nach dem Open-Linked-Data Prinzip teilweise voll-automatisiert zusammenführt wird. Der Zugriff erfolgt auf der einen Seite mit Hilfe einer entwicklerfreundlichen API und auf der anderen Seite mit einer dediziert implementierten Nutzeroberfläche, welche die Komplexität der Technologie vollständig eliminiert. Der Technologie-Stack wird durch einen mandantenfähigen Websitebaukasten auf Basis von Liferay und Suchmaschine (ElasticSeach) welche als Cache fungiert, ergänzt. Zahlreiche Websiteprojekte können auf dieser Basis entstehen und publiziert werden. Mit der ThüCAT wird ein offenes, hochskalierbares, individuelles und erweiterbares Enterprise WCMS in Kombinationen mit einer kognitiven Content Datenbank aufgebaut, in welcher jeglicher touristischer Content nur einmal existiert und zentral abgelegt wird.

Leistungsgegenstand des Auftrags ist der 2nd and 3rd Level Support der Anwendungskomponenten Content Datenbank (CDB) und Websitebaukasten (WBK) unter der Voraussetzung des durch die Thüringer Tourismus GmbH geleistete 1st Level Support.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen können vollständig am Standort den Auftragnehmers erbracht werden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es sind folgende Leistungen zu erbringen:

- 2nd und 3rd Level Support für die Softwarelösung "ThüCAT"

- Aktive Unterstützung des von der Thüringer Tourismus GmbH geleisteten 1st Level Supportes

- Bereitstellung der definierten Eingangskanäle zur Meldung von Tickets

- Entgegennahme und Qualifizierung der Anfrage durch ein dediziertes Support Team

- Aktive Information und Rückmeldung unter Einhaltung der definierten Reaktionszeiten - Die Erstanalyse und Umsetzung der Lösungsbereitstellung

- Regelmäßiges Reporting der angefallenen Tickets gem. individueller Absprachen zwischen den Parteien

- Koordination der Deployment Leistungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Rahmen der Umsetzung der Tourismus Strategie Thüringen 2025/TST 2025 wurde der TTG die Aufgabe übertragen eine nachhaltige Content-Architektur für touristische Informationen zu schaffen. Dabei war ein neues Ordnungsschema auf der Basis einer zentralen graphbasierten, semantischen Datenbank-Struktur sicherzustellen.

Im 2018 durchgeführten Beschaffungsverfahren wurde festgestellt, dass keine auf dem Markt vorhandene Standard-Softwarelösung geeignet ist die Anforderungen abzubilden und eine Individualentwicklung beauftragt werden muss. Diese Individualentwicklung ist als Thüringer Content-Architektur Tourismus (ThüCAT) inzwischen umgesetzt und in Betrieb. Bestandteil der Leistung ist neben der Datenbank auch ein Content-Management-System zur einfachen Erstellung von touristischen Internetseiten.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kein Anbieter einer touristischen Datenbank mit graphbasierte, semantische Datenbank-Struktur am Markt.

Der Wechsel auf ein anderes Produkt hätte durch die fehlende zentralen graphbasierten, semantischen Datenbank-Struktur bei alternativen Produkten eine Datenmigration mit unvertretbaren Aufwand zur Folge, beispielsweise die Neugestaltung von derzeit 41 aktiven touristischen Internetseite von ThüCAT-Anwendern und die Neuschulung von 355 aktiven Redakteuren. Die Thüringer Content-Architektur Tourismus ist ein kollaboratives Projekt in dem die Anwender (touristische Akteure in Thüringen) ein hohes Maß an Funktionen, Service und Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Bei einem Wechsel auf eine alternative Software ist von einen erheblichen Vertrauensverlust und Scheiterns in das Projekt auszugehen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: V2022-64
Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Application Support ThüCAT

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 390 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YAG6CJX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach §160 Abs. 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023

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