Wartung von Teilsystemen der Verkehrsmanagementplattform Erfurt 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: FVL 1245/22-66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Teilsystemen der Verkehrsmanagementplattform Erfurt 2023/2024
Wartung von Teilsystemen der Verkehrsmanagementplattform
Wartung von Teilsystemen der Verkehrsmanagementplattform
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Rahmen des Vorhabens "Umweltorientiertes Verkehrsmanagement Erfurt (UVE)" wurde eine Reihe von Verkehrsmanagementsystemen aufgebaut. Für den Betrieb dieser Systeme ist die Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten unerlässlich. Die Wartungsleistungen sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens an die pwp-systems GmbH vergeben werden. Diese Firma hat die betreffenden Verkehrsmanagementsysteme im Rahmen des Vorhabens "UVE" geliefert, installiert und aufgebaut. Sie hat sich hierfür in einem offenen Verfahren durchgesetzt. Die Wartungsleistungen sind originäre Leistungen an der bestehenden Verkehrsmanagementplattform. Ausschließlich die pwp-systems GmbH verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die zu vergebenden Wartungsarbeiten von Teilsystemen der Verkehrsmanagementplattform. Die den Hard- und Softwaresystemen zu Grunde liegende Technologie ist ausschließlich der pwp-systems GmbH zugänglich.
Darüber hinaus würde bei der Wahrnehmung der Wartungsarbeiten durch Fremdfirmen unmittelbar ein Gewährleistungsproblem entstehen. Es ist davon auszugehen, dass bei Beauftragung von Fremdfirmen mit Leistungen an den betreffenden Teilsystemen die pwp-systems GmbH sämtliche Gewährleistungsansprüche am Gesamtsystem ablehnen wird. Dies führt zu einer nicht mehr gewährleisteten Betriebssicherheit der Verkehrsmanagementplattform. Wodurch es zu einer Gefährdung der Verkehrssicherungspflicht, einer Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Erfurt, kommt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung von Teilsystemen der Verkehrsmanagementplattform Erfurt 2023/2024
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.