Beschaffung von Neufahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 90814/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thueringer-fernwaser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Neufahrzeugen
Beschaffung von Neufahrzeugen, Geländewagen-Allrad und LKW-Kipper
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung Neufahrzeuge, 2 Geländewagen-Allrad (SUV)
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Lieferung 1 Mehrzwecktransporter LKW Kipper mit Ladekran
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Angaben gemäß Eigenerkärung FB 124 LD
Angaben gemäß Eigenerkärung FB 124 LD
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter. Die Vorlage einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebenen Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung (FB 234) wird gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 90423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.