zukunftsfähige Innenstädte und Zentren / Projekt Hofhalten Johannisstraße im Innenstadtbereich von 04600 Altenburg - Los 12 - Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenburg.eu
Abschnitt II: Gegenstand
zukunftsfähige Innenstädte und Zentren / Projekt Hofhalten Johannisstraße im Innenstadtbereich von 04600 Altenburg - Los 12 - Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation
zukunftsfähige Innenstädte und Zentren / Projekt Hofhalten Johannisstraße im Innenstadtbereich von 04600 Altenburg - Los 12 - Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation
Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen
04600 Altenburg
Die über 1.000-jährige ehemalige Residenzstadt Altenburg liegt im östlichsten Teil des Freistaates Thüringen, genauer im Landkreis Altenburger Land, ca. 50 km südlich von Leipzig.
Die historische Altstadt von Altenburg weist insbesondere im nördlich des Marktes gelegenen Bereiches der Johannisstraße einen enormen Leerstand aus. Hier befinden sich zahlreiche leerstehende Gebäude mit verwilderten Hof- und Gartenflächen sowie desolaten Nebengebäuden. Ebenso ist eine bisher unzugängliche mittelalterliche Gasse vorhanden. Die Grundstücke sind teils stark verwinkelt und in kleinteiligen Quartieren ungünstig erschlossen.
Durch das Büro für Kreative Stadtentwicklung, Sanierung und Denkmalpflege, Herrn Dipl.-Ing. Gernot Lindemann, Leipzig, wurde im Auftrag der Stadt Altenburg im Zeitraum Juni 2020 bis Dezember 2021 eine Problemimmobilienanalyse für die Altenburger Innenstadt erarbeitet, welche die vorbeschriebene kritische Altstadtlage bestätigt.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) startete im Jahre 2021 (Veröffentlichung am 22.7.2021) ein Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Hierbei sollten Städte und Gemeinden Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung im Kontext der Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren zur Förderung durch den Bund einreichen. Für dieses Förderprogramm hat sich die Stadt Altenburg mit dem Projekt „Hofhalten“ für die Weiterentwicklung des Bereiches der Johannisstraße beworben. Herr Dipl.-Ing. Gernot Lindemann hat die Stadt Altenburg bei der Antragstellung für dieses Projekt beraten. Der Förderantrag wurde mittels Zuwendungsbescheid bewilligt.
Das nunmehr geförderte Projekt „Hofhalten“ soll eine städtebauliche und funktionale Weiterentwicklung und Belebung der Altenburger Innenstadt vorantreiben. Durch Vernetzung und Beratung sollen private Eigentümer in Zusammenarbeit mit der Stadt Altenburg und externen Fachleuten Konzepte für die Nutzung der Gebäude und Freiflächen entwickeln, deren Ansätze durch einen Masterplan auf die gesamte Innenstadt übertragen werden können und sollen. Inhalt dieser Konzepte sollen sowohl neue Wohn- und Arbeitsformen, touristische Angebote (insbesondere mit Alleinstellungsmerkmal) als auch innovative Beherbergungs- und Dienstleistungsmöglichkeiten sein.
In einem Projektzeitraum von 2022 bis 2025 sollen für die in den Vergabeunterlagen näher dargestellten Maßnahmen konzeptionelle Grundlagen erarbeitet und die privaten Grundstückseigentümer aktiviert und koordiniert werden. Es sollen in diesem Zeitfenster bereits erste sichtbare Umsetzungen an Aufwertungen von kommunalen Freiflächen erreicht werden.
Über diesen Projektzeitraum soll ein externer Auftragnehmer als Projektbetreuer/ Projektmanager die Vorberatungen, Planungen, die Koordination und die Überwachung der geplanten Maßnahmen nach den Vorgaben der Stadt Altenburg als Auftraggeber sicherstellen; dabei ist dieser auch für die weitere Vorbereitung und Bearbeitung von Leistungsausschreibungen, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben für die einzelnen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung zuständig.
Der Projektsteuerer übernimmt in enger Zusammenarbeit mit der Stadt die Funktionen des Auftraggebers. Er stellt die direkte Verbindung zwischen der kommunalen Verwaltung und den privaten Eigentümern und den weiteren Akteuren (z.B. Fachplaner, Investoren, Nutzer) dar.
Er ist erster Ansprechpartner für alle Beteiligten und berät diese zu Fragen der Planungen und Umsetzungen der Maßnahmen. Ihm obliegt auch die Organisation notwendiger und geeigneter Standortgemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung, Eigentümerberatung und Moderation innenstadtbezogener Kooperationen beim Projekt Hofhalten Johannisstraße im Innenstadtbereich von 04600 Altenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04299
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach
§ 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder
Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann.
Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über
den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein
Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,—
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]