Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar I Teilprojekt Schloss 100 - Leistungen nach § 39 HOAI Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: B22.20439
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar I Teilprojekt Schloss 100 - Leistungen nach § 39 HOAI Freianlagenplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 39 HOAI -Freianlagenplanung für die denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar im Teilprojekt Schloss 100.
Klassik Stiftung Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Die Klassik Stiftung Weimar beabsichtigt, über einen Zeitraum bis etwa 2030 das ehemalige Weimarer Residenzschloss umfassend instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist es, das Schloss als neue impulsgebende Mitte der Klassik Stiftung zu profilieren.
Im Zusammenhang mit der Gesamtinstandsetzung des ehemaligen Residenzschlosses ist für das Schlossumfeld eine Gestaltung zu entwickeln, die sowohl den gartendenkmalpflegerischen Belangen des Parks an der Ilm, dessen Bestandteil das Schlossumfeld ist, als auch den im Hinblick auf die Besucherführung funktionalen Anforderungen sowie städtebaulichen Aspekten Rechnung trägt.
Durch die Eigenschaften des ehemaligen Residenzschlosses und des Ilmparks als Bestandteil des Weltkulturerbes "Klassisches Weimar", als Einzeldenkmale und als Bestandteil der Denkmalzone "Altstadt Weimar" sowie der unmittelbaren Nachbarschaft zu weiteren Kulturdenkmalen wie der Anna-Amalia-Bibliothek, dem Roten Schloss und dem Marstall ergeben sich besondere Anforderungen im Umgang mit dem historisch bedeutenden Ort. Der einladende Gestus und der stadträumliche Zusammenhang der ehemaligen U-förmigen Schlossanlage wurde durch den Bau des Südflügels 1913/14 stark verändert. Die Passage der Durchfahrt im Südflügel stellt für die Besucher eine Hürde dar. Der Schlosshof soll zukünftig für Veranstaltungen genutzt und ertüchtigt werden. Die Zugangsbereiche zum Schloss sind zum Teil nicht barrierefrei gestaltet.
Die Geländemodellierung und damit die unmittelbare Einbindung in die Umgebung insbesondere auf der östlichen und südlichen Schlossseite wurde durch Trümmerschuttablagerungen und -auffüllungen nach 1945 stark verändert. Die z.B. auf Plänen von 1818 und 1841 erkennbare intensive Ausschmückung der schlossnahen Gartenflächen mit Schmuckbeeten und besonderen Baum- und Strauchgruppen im Sinne eines zonierten, späten Landschaftsgartens ist nur noch rudimentär vorhanden.
Der ruhende Verkehr vor dem Südflügel und im Schlosshof ist gestalterisch unbefriedigend und soll neu geordnet werden.
Die Baumaßnahme "Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar" wird in Teilbauabschnitten durchgeführt. Bereits in Umsetzung befindet sich das Teilprojekt Schloss 40 (S40), welches baulich Teilbereiche des Ost- und Nordflügels betrifft. In Bezug auf die Freianlagen werden in diesem ersten Umsetzungsschritt die barrierefreie Erschließung der Zugänge im Bereich S40 im Schlosshof sowie eine Terrasse im Nordostbereich ('Ilmterrasse') mit unmittelbarem Bezug zur Passage geplant und umgesetzt.
Inhalt der nun zu vergebenden Planungsleistungen ist die Umsetzung des zweiten und abschließenden Teilprojektes Schloss 100, welches alle nicht im Teilprojekt Schloss 40 (S40) enthaltene Bereiche umfasst.
Die Abgrenzung der zu betrachtenden Flächen ist der Anlage B.2 zu entnehmen. Die Umsetzung des Projektes gliedert sich in mehrere Abschnitte/Bereiche. Eine Teilfläche auf der Nordost-/Ostseite des Schlosses wurde im Teilprojekt Schloss 40 bis Leistungsphase 3 geplant und soll nun in den folgenden Leistungsphasen (ab LP 4) mitbearbeitet werden.
Es wurden bereits umfangreiche Grundlagen geschaffen, so liegt u.a. eine Gartenhistorische Analyse des Schlossumfeldes vom Oktober 2020 vor, die in gartendenkmalpflegerischen Empfehlungen und einem Zielplan mündet (Anlage C.1). Diese sind zu berücksichtigen.
Das Schloss hat eine Gesamtabmessung von ca. 103m x 87m.
Die zu betrachtende Fläche des Schlossumfeldes hat eine Größe von ca. 19.100m². Dies betrifft:
Gemarkung Weimar, Flur 37, Flurstücke 152/2, 149/2, 153, Teilbereiche 148/2 sowie östlich der Ilm Teilbereiche 207/2 und Teilbereiche Flur 40 Flurstück 3:
- Grün-/Platz-/Wegefläche außerhalb des Schlosses ca. 10.500m²
- Innenhof Schloss abzügl. Flächen S40 ca. 3.000m³
- Parkfläche nördlich des Reithauses mit verringerter Beplanungstiefe: ca. 4.200m²
- Bereich Leutraquelle auf der östlichen Ilmseite: ca. 1.400m²
Einige Bereiche des Stadtschlosses Weimar werden sich während der Bauphase Teilprojekt Schloss 100 im laufenden Betrieb befinden. Dies betrifft u.a. den 2025 wieder eröffneten Museumsbereich im Ostflügel sowie Verwaltungsbereiche im Ost- und Südflügel. Der laufende Betrieb darf durch die Baumaßnahme nicht gefährdet werden. Beeinträchtigungen sind zu reduzieren.
Die Planung und Ausführung der Freianlagen muss in Abschnitten erfolgen. Die notwendigen Flächen der Baustelleneinrichtung, die Baustellenlogistik und die zeitlichen Verläufe (Bauphasen) sind zu berücksichtigen.
Vom zukünftigen Aufragnehmer wird erwartet, dass sowohl im Rahmen der Planung als auch in der Ausführungsvorbereitung und Baubegleitung ein sehr enges Planungs- und Kooperationsverhalten zu allen Planungsgewerken eingegangen und in hoher Qualität gepflegt wird.
Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme Teilprojekt Schloss 100, gem. beschlossenem Investitionsprogramm, beläuft sich für die KG 300 bis 600 (DIN 276) auf 48.680.000,00 EUR (brutto), für die Baukosten der KG 500 (DIN 276) wird von einem anteiligen Budget von ca. 3.600.000,00 € (brutto) ausgegangen. Dieser Budgetrahmen dient als Zielvorgabe für die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens, auf welchen die jeweiligen Planungsleistungen im beauftragten Leistungsbild auszurichten ist.
Es besteht die Option einer zusätzlichen Beauftragung des in diesem Verfahren ausgewählten Büros/Planers hinsichtlich der unter Punkt A.4 beschriebenen Planungsoptionen mit jeweils unterschiedlichen Bearbeitungstiefe (Konzept/Planung/Realisierung).
Option 1 -
Untersuchung/ggf. Beplanung und Umsetzung Flurstück 141/1 (ca. 1.300m²) hinsichtlich der Realisierung eines qualitätsvollen Zugangs zum Park und Nutzung als Wirtschaftsfläche für Nebenfunktionen Nutzung als Wirtschaftsfläche für Nebenfunktionen. Dabei ist der qualitätsvolle Zugang zum Park zwingend sicher zu stellen. Das Grundstück befindet sich derzeit nicht im Eigentum der Klassik Stiftung. Über eine optional zu beauftragende Machbarkeitsstudie soll die Sinnhaftigkeit der Nutzung dieser Fläche für die Belange der Klassik Stiftung geprüft und anschließend ggf. auch umgesetzt werden.
Option 2 -
Konzeptionelle Betrachtung der Freiflächen um die Bastille (Flurstücke 149/1, 150, 151, 152/2, ca. 700m²). Diese befinden sich nicht im Eigentum der Klassik Stiftung Weimar, sondern der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Aufgrund des starken Bezuges des Gebäudeensembles zum Schloss sind die Freiflächen gemeinsam zu betrachten.
Option 3 -
Erweiterung des Bearbeitungsbereiches um weitere Teile des Flurstückes 148/2 - Reithauswiese (abzüglich der Baumstandorte ca. 4.800 m²). Hierbei geht es vorrangig um die in den gartendenkmalpflegerischen Empfehlungen beschriebene Geländemodulation.
Das Bauvorhaben wird von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Thüringen über ein gemeinsames Sonderinvestitionsprogramm finanziert.
Im Rahmen der Entwurfsplanung ist eine Antragsunterlage gem. RZ-Bau zu erstellen. Verbindliche terminliche Vorgabe für die Vorlage der abgestimmten Antragsunterlage an den Auftraggeber ist Ende März 2024. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Als Ziel der baulichen Fertigstellung ist Ende 2030 geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich § 39 HOAI. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, hierzu wird auf Pkt. II.2.11 dieses Dokuments verwiesen.
Im Falle einer Beauftragung muss das angebotene Projektteam sofort und vollumfänglich zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die Erstellung der abgeschlossenen Leistungsphasen 1 bis 3 (einschließlich Antragsunterlage gem. RZ-Bau) als erste Phase der Beauftragung.
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, hierzu wird auf Pkt. II.2.11 diese Dokuments verwiesen.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1 und III.2.2
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2 und III.1.3: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen § 39 HOAI für die LPH 1 bis 9.
Ausgenommen davon ist eine Teilfläche auf der Nordost-/Ostseite des Schlosses (Anlage B.2), deren Bearbeitung - aufbauend auf einer vorliegenden Entwurfsplanung - ab Leistungsphase 4 erfolgen soll.
Geplante 1. Phase der Beauftragung:
- § 39 HOAI LPH 1 bis 3 (einschließlich Antragsunterlage RZ-Bau).
Geplante 2. Phase der Beauftragung (Option):
- § 39 HOAI LPH 4 bis 9.
Über einen Zeitraum von ca. 10 Monaten soll vorerst die 1. Phase der Beauftragung (LPH 1 bis LPH 3) erbracht werden. Die Gesamtlaufzeit einschließlich aller Optionen beträgt ca. 8 Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 39 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Phasen besteht als Option und kann nur unter dem Vorbehalt der Anerkennung der der Ergebnisse der Planung und für den Fall der Verfügbarkeit in Aussicht gestellter Investitions-/ Fördermittel erfolgen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen sowie der sonstigen optionalen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich, in Abhängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel oder dem Vorliegen von projektsachlichen Gründen, über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert, vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, dem Auftragnehmer ggf. weitere / ergänzende Leistungen zu übertragen, die im inhaltlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem zu planenden Vorhaben stehen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB Teilleistungen getrennt oder an Dritte zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. sonstigen Planungsleistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-185a621f385-60e854f70266719d
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-185a621f385-60e854f70266719d
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-185a621f385-60e854f70266719d
Anforderungen an einen besonderen Berufsstand sind von der fachlich projektverantwortlichen Person (fachlicher Projektleiter) des Leistungserbringers nach § 39 HOAI zu erfüllen.
Als fachlich projektverantwortliche Person für Leistungen nach § 39 HOAI (fachlicher Projektleiter) sind alle in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates und/oder des Architektengesetzes des Landes Thüringen (ThürAIKG) am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in berechtigt sind, zugelassen.
Personen aus anderen Staaten sind zugelassen, wenn sie nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens an die im EWR-Raum gestellten Anforderungen an den Berufsstand Landschaftsarchitekt/in verfügen.
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-185a621f385-60e854f70266719d
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich über das eVergabeportal einzureichen. Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 03.02.2023 - 11:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 23.01.2023, 30.01.2023 und 06.02.2023 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen im eVergabeportal ist der 13.02.2023 - 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als EIN elektronisches Textdokument (pdf) zu senden. Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, einschl. Versendung der zugehörigen Unterlagen der Verhandlungsphase erfolgt via eVergabe und ist für den 21.04.2023 vorgesehen. Als Abgabefrist der Angebotsunterlagen (Leistungs- und Kostenteil) ist der 22.05.2023 vorgesehen.
Die eingeladenen Teilnehmer müssen einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen (Pflicht/ Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren). Dieser ist für die 18. KW 2023 geplant.
Die Verhandlungsgespräche mit bis zu 5 ausgewählten Bietern sind voraussichtlich für den 23./24.05.2023 in Weimar geplant.
Bestandteile der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
- 01 Bekanntmachung
- 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext
- 03 Bewerbungsbogen
- 04 Aufgabenbeschreibung mit Anlagen der Phase 1 (Teilnahmeantragsphase)
Hinweise:
• Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit mind. 5 Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen.
• Die den Bewerbern/ Bietern im Verlauf des Verfahres erteilten Informationen in Form von Antworten des Auftraggebers auf Fragen des Bewerbern/ Bieters sowie sonstige Hinweise, sind bei der Erstellung des Angebotes ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen zugrunde zu legen. Soweit diese Antworten, Hinweise oder Sonstiges diese Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen die später übersandten Antworten, Hinweise oder Verfahrensbbriefe diesen Ausschreibungsunterlagen vor.
• Der Vertragsentwurf wird den auszuwählenden Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt (Vergabeunterlagen der Angebotsphase). Änderungsbedürftige Punkte des Entwurfs sind als Bieterfrage bis zur Angebotsfrist zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies mithin nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
• Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Teilnahme, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Teilnahme ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.