Ausschreibung von Dienstleistungen Software-Überlassung und Software-Pflege Referenznummer der Bekanntmachung: FS111/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bewa-soemmerda.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Dienstleistungen Software-Überlassung und Software-Pflege
Die Vergabestelle nutzt eine kaufmännische Software um alle relevanten kaufmännischen Geschäftsprozesse abzubilden, einschließlich derer, die im Rahmen der
Betriebsführung für die Verbände (Abwasserzweckverband "Finne", Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken" und Gewässerunterhaltungsverband "Untere Unstrut/Helderbach") erforderlich ist. Die Beschaffung umfasst sowohl die Softwareüberlassung als auch deren Pflege ab dem 01.01.2023.
Sömmerda, DE
Die Vergabestelle nutzt eine kaufmännische Software um alle relevanten kaufmännischen Geschäftsprozesse abzubilden, einschließlich derer, die im Rahmen der
Betriebsführung für die Verbände (Abwasserzweckverband "Finne", Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken" und Gewässerunterhaltungsverband "Untere Unstrut/Helderbach") erforderlich ist. Die Beschaffung umfasst sowohl die Softwareüberlassung als auch deren Pflege ab dem 01.01.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Vergabestelle hat sich im Rahmen der Beschaffungsentscheidung entschlossen, das Softwareprodukt kVASy zu verwenden, dass nur von einem Anbieter vertrieben wird. Die Software wurde im Rahmen der ursprünglichen Beschaffung bereits individuell auf die Bedürfnisse der Vergabestelle und Ihre Mandanten eingerichtet. Die Umstellung auf eine andere Software stellt keine wirtschaftlich darstellbare Alternative dar. Die Wahl des Verfahrens war nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c i.V.m. Abs. 6 VgV zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung von Dienstleistungen Software-Überlassung und Software-Pflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roggenton
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).