Digitale Entlassmanagement- und Überleitungsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: III.A.1/VgV/DD001-23- Stufe 1 Teilnahmewettbewerb
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinikum-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Entlassmanagement- und Überleitungsplattform
Lieferung, Implementierung und Wartung einer digitalen Entlassmanagement- und Überleitungsplattform.
Universitätsklinikum des Saarlandes Kirrberger Straße 100 66424 Homburg
Lieferung, Implementierung und Wartung einer digitalen Entlassmanagement- und Überleitungsplattform.
Das UKS plant die Etablierung eines zentralen Entlassmanagemants als ePlatform .
Die Entlassungen sowie die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sollen damit sichergestellt werden. Hierzu arbeiten Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und Klinischer Sozialdienst in unseren Kliniken eng zusammen. Die Anforderungen an ein strukturiertes und standardisiertes Entlassmanagement gemäß Rahmenvertrag (nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V) müssen hierbei berücksichtigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die nicht nach
den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
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Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe:
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es
wird nachgewiesen, dass die Angebote unabhängig voneinander erstellt wurden.
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Nachweis über die Eintragung in einem Berufs -oder Handelsregister (z.B.) Handelsregisterauszug) (§122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m §44 Abs. 1VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 201/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
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Die beiliegenden Formblätter sind auszufüllen.
Siehe außerdem Anlage 1.
Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) ist anzugeben.
Es ist kein Mindestumsatz erforderlich.
Siehe außerdem Anlage 1.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten über den Zeitraum der letzten drei Jahre zum Stichtag 31.12. und dem aktuellen Ausschreibungszeitpunkt
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Referenzen
- Mindestens 3 Referenzen von Maximalversorgern/Unikliniken mit mind. 1.000 Betten, die die Digitale Entlassplattformlösung zu Ausschreibungsbeginn mind. 3 Jahre aktiv im Einsatz haben mit kumulativ folgenden Anforderungen:
1. zur Nachsorgeanbahnung in
- ambulante Pflegeeinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Rehakliniken (AHB, AGM, BGSW...)
- Homecare- und Hilfsmittelbereitstellung
- Krankenhäuser, Kliniken (alle Arten von Krankenhausverlegungen auch akutgeriatrische Verlegungen) Nutzen
und
2. die Schnittstelle/n für die Dokumentenübernahme (automatisch oder halbautomatisch) aus dem Klinikinformationsystemen i.s.h.med implementiert haben
und
3. die Schnittstelle/n für die Dokumentenübernahme (automatische oder halbautomatisch) zu Klinikarchivsystemen implementiert haben.
- Eine Referenz mit mind. die unten aufgeführten Schnittstellen mit nachgelagerten Leistungserbringern zur Übertragung strukturierter Daten zu deren Branchensystem müssen vorhanden sein:
- stationären Pflegeeinrichtungen
- ambulante Pflegedienste
- Rehaeinrichtungen
- Sanitätshäuser/Homecareanbieter
Je ein Nachweis über eine Referenz ist beizufügen
-Wie viele Krankenhäuser mit mehr als 1.000 Patientenbetten nutzen ihre Plattformlösung aktiv für die komplette Delegation von Nachsorgeeinrichtungen an gesetzliche Krankenkassen als zuständiger Kostenträger zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe?
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Der Auftragnehmer ist nach ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert. Ein Zertifikat ist vorzulegen.
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Siehe außerdem Anlage 1.
Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 EUR die Vorgaben des Saarländischen Tariftreuegesetzes vom 17.12.2021 in der aktuell geltenden Fassung einzuhalten. Der Inhalt der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen wird Vertragsbestandteil, wenn es auf Basis des im Rahmen des lfd. Ausschreibungsverfahrens vorgelegten Angebots zu einer Auftragserteilung kommt.
Der Leistungsbeginn ist für April 2023 vorgesehen.
Das Projekt muss bis zum 30.09.2023 erfolgreich abgeschlossen sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern. Im übrigen behält sich der Aufraggeber die Nachforderung gemäß §56 VgV vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L60YZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]