Unterhaltsreinigungsleistungen für das Fraunhofer-Institut IDMT in 98693 Ilmenau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.idmt.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigungsleistungen für das Fraunhofer-Institut IDMT in 98693 Ilmenau
Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT arbeitet seit seiner Gründung im Jahr 2000 an Schlüsseltechnologien für zukünftige digitale Medienwelten. Mit seinen Software-Lösungen ist das Institut ein wichtiger Partner für die Kreativindustrie Thüringens, Deutschlands und Europa.
Das Ilmenauer Institut verfügt über einen Gebäudekomplex mit einer Hauptnutzfläche von ca. 2800m² mit ca. 150 Arbeitsplätzen. Des Weiteren verfügt das Gebäude über Besprechungs- und Seminarräu-me, akustische Spezialräume und Werkstätten..
Mehr Informationen finden sie unter: https://www.idmt.fraunhofer.de/de/institute.html
Ehrenbergstr.31 in 98693 Ilmenau
Unterhaltsreinigung eines Gebäudes mit 3882,43 m²
3x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).