Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für den Ersatzneubau des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim am See
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für den Ersatzneubau des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen
Die Gemeinde Losheim am See plant den Abriss und die Erstellung eines Ersatzneubaus des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen.
Das Bürgerhaus mit den zugehörigen Freiflächen soll sich hin zu einem multifunktional nutzbaren Ort für die Rimlinger und Bachemer Dorfgemeinschaft entwickeln. Zukünftig sollen vier statt zwei Säulen das Bürgerhaus mit Leben füllen: Sportbetrieb, kulturelle Veranstaltungen, private Feierlichkeiten und Begegnungsstätte. Ergänzend hierzu könnte ein Treffpunkt für die Rimlinger und Bachemer Jugend entstehen.
Hierzu ist der Rückbau des vorhandenen und Neubau eines - bis zu zweigeschossigen, barrierefreien und multifunktional nutzbaren - Kultur- und Bürgerhauses mit besonderer Fassadengestaltung geplant.
Im neu zu errichtenden Bürgerhaus sollen Räumlichkeiten mit einer entsprechenden Ausstattung für (Sport-)Vereine mit kleinerem Platzbedarf (größerer Platzbedarf bietet die Halle in Bachem), kulturelle Veranstaltungen (u.a. mit einer Beschallungsanlage, Beamer, Multimedia), private Feierlichkeiten (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) für bis zu ca. 100 Personen (u.a. mit Küche, Kühlraum) sowie für die Jugend bereitgestellt werden.
Es wird erwartet, dass es durch den Sportbetrieb sowohl im Bürgerhaus in Rimlingen, als auch in der Bachemer Halle tägliche Belegungen geben wird. Erfahrungsgemäß wird das Bürgerhaus für private Feierlichkeiten mindestens zweimal im Monat genutzt werden; hierbei zu erwähnen ist, dass alle innerhalb des Gemeindegebietes wohnhaften Einwohner/innen die Möglichkeit zur Anmietung haben sollen.
In das Bürgerhaus soll u.a. ein Vereinsraum bzw. ein Multifunktionsraum mit Ausschankmöglichkeit als Begegnungsstätte integriert werden; dieser soll mit einer Theke bzw. bestenfalls mit einer zweiten Küche ausgestattet werden, sodass eine Nutzung unabhängig von kulturellen Veranstaltungen und privaten Feierlichkeiten möglich ist. Eine Bewirtschaftung zum Ausschank (z.B. nur am Wochenende) könnte im Idealfall durch einen Verein erfolgen - alternativ bestünde die Möglichkeit einer Verpachtung oder die Einstellung geringfügig Beschäftigter durch die Gemeinde. Zugleich kann der Raum unter der Woche für weitere Zwecke nutzbar gemacht werden (z.B. mobiler Friseur, diverse Beratungsangebote, Koch- und Backaktionen beispielsweise in Zusammenarbeit mit Grundschule und KiTa in Bachem).
Die im Erd- und Dachgeschoss im Einzelnen vorgesehenen Räumlichkeiten/Nutzungen sind den beigefügten Grundrissen zu entnehmen (u.a. Bürgersaal, Küche und Kühlraum, multifunktionaler Raum mit Theke, Umkleide und Sanitäranlagen, Abstellräume). Dies gilt entsprechend für die Gestaltung des unmittelbar angrenzenden Außenbereichs.
In Anbetracht dessen, dass die Fläche mit dem Bürgerhaus und der Feuerwehr zu großen Teilen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes (QG100, HQextrem) liegt, muss sowohl beim Neubau des Kultur- und Bürgerhauses, als auch bei der Gestaltung der umgebenden Freiflächen ein besonderes Augenmerk auf eine hochwasserangepasste Umsetzung baulicher, gestalterischer und technischer Maßnahmen gelegt werden, um potenzielle Hochwasserschäden zu verringern. Wasserrechtliche Restriktionen müssen beachtet werden.
Weitere Informationen sind dem Dokument "Anhang 1 - Projektbeschreibung" zu entnehmen.
Die Objektplanung und Freianlagenplanung stehen bei diesem Projekt in engem Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig. Daher soll der Auftrag für die beiden ineinandergreifenden Gewerke im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die gesamte Umsetzung der Maßnahmen muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Rimlinger Straße,
Ortsteil Rimlingen,
66679 Losheim am See (siehe Anlage 2 - "Lageplan").
Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 33-37 HOAI sowie die Planungsleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 38-40 HOAI für den Ersatzneubau des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen/Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
- Einarbeitung in die vorliegenden Planunterlagen,
- Lph 5: Ausführungsplanung,
- Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
- Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
- Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphasen 1 bis 3 mit den vorliegenden Planunterlagen und Informationen bereits erfüllt sind und dass ein geringer Aufwand zur Einarbeitung in die vorliegende Genehmigungsplanung bzw. in die Planunterlagen erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (HU-Bau) vor.
Für die genannte Maßnahme sind neben der Projektbeschreibung und dem Lageplan weitere Informationen und Unterlagen (u.a. Grundrisse Erd- und Dachgeschoss, 2D- und 3D-Perspektiven, Schnitt A-A) vorhanden, welche den Bietern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Weitere Unterlagen liegen nicht vor.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 49-52 HOAI, inkl. Sonderleistung Erstellung GEG-Nachweis,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 1-3 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT).
Es ist zulässig, dass Bieter für mehrere dieser Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)"/"Freianlagenplanung" ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden mit 1.895.153 EUR netto (KG 200-700 gem. DIN 276, inkl. Planungs-/Baunebenkosten) angesetzt (siehe auch II.1.5). Die Kosten der KG 300, 400 und 500 teilen sich wie folgt auf (geschätzt, gerundet):
KG 300: 1.014.978 EUR netto,
KG 400: 230.763 EUR netto,
KG 500: 186.126 EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1): Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls an den entsprechenden Stellen auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit dem Angebot vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe mehrerer Angebote einzelner Bieter oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können,
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der vorgesehenen Leistungserbringer im Auftragsfall, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich die Zugehörigkeit der Person zu benennen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen Stellvertreter ist mit dem Angebot ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen,
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags,
6) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
7) Eigenerklärung zum BMWSB-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
Die folgenden Angaben sind mit der Angebotsabgabe vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 1.000.000 EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung:
Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
2. Vorlage von zwei geeigneten Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen zur auftragsbezogenen Qualifikation; hier:
Kriterium (R-1): Nachweis des vorgesehenen Projektleiters und/oder Stellvertreters über Referenzen für den (Ersatz-) Neubau, den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes, welches inhaltlich vergleichbare räumliche Anforderungen erfüllt, die an ein Kultur- oder Bürgerhaus gestellt werden mit einer Summe der Baukosten von mind. 800.000 EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
Als vergleichbar gelten Gebäude/Räumlichkeiten, die als Anlauf- und Begegnungsstätte fungieren (z.B. Familien-, Gemeinde- oder Jugendzentren, Senioren-Cafés, Vereinshäuser, Schulungs-, Besprechungs- oder Beratungszentren, Bürgerbüros oder andere Begegnungsstätten bzw. Anlaufstellen für bestimmte Bevölkerungsgruppen). Angabe der damaligen Leistungserbringer, die im jetzigen Projektteam im Auftragsfall ebenfalls eine Aufgabe erfüllen.
Kriterium (R-2): Nachweis des für die Freianlagenplanung federführenden Projektbearbeiters über die Erbringung von Referenzen für die Freianlagenplanung von Gebäuden mit einer Summe der Baukosten von mind. 100.000 EUR netto (Kostengruppe 500). Angabe der damaligen Leistungserbringer, die im jetzigen Projektteam im Auftragsfall ebenfalls eine Aufgabe erfüllen.
Bei den abgefragten Referenzen handelt es sich um Mindestreferenzen als Voraussetzung für die Teilnahme. Das bedeutet, es muss jeweils eine wertbare Referenz zu den Kriterien (R-1) und (R-2) genannt werden, damit eine Teilnahme am Vergabeverfahren möglich ist.
Es bedeutet ferner, dass keine Abstufung in der Punktewertung je nach Qualität einer Referenz erfolgt. Vielmehr müssen die genannten Referenzen die genannten Anforderungen erfüllen, um wertbar zu sein.
Die Referenzen dienen außerdem dem Nachweis der Erfahrungen der im Auftragsfall maßgeblichen Teammitglieder (Projektleiter und/oder Stellvertreter).
s.o.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt oder Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft, o.ä.) oder bauvorlagenberechtigter Ingenieur; Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Jour-Fixe-Terminen (Bausitzungen bis zu 1x/Woche, je nach Planungs- oder Bauphase). Bauleitung innerhalb 1 Stunde vor Ort (ggf. Einrichtung eines Baustellenbüros (z.B. Containeranlage) vor Ort).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich.
Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die geschätzten Kosten der KG 300, 400 und 500 gem. DIN 276 sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Objektplanungsleistungen in Honorarzone II und die Planungsleistungen der Freianlagenplanung in Honorarzone II einzuordnen sind. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind der Umbauzuschlag, die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
7. Ortsbesichtigung: Es wird den Bietern empfohlen, das Grundstück vor der Angebotsabgabe zu besichtigen. Die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus fehlender Ortskenntnis ergeben, wird seitens des Auftraggebers abgelehnt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.