Leistungen der Tragwerksplanung für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66338
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Tragwerksplanung für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus
Das ehemalige Café Kühnen im Zentrum von Püttlingen soll zu einem Mehrgenerationenhaus umgebaut werden. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben.
Gem. Raumbedarf nach Vorgaben des Fachbereichs der Stadt sollen folgende Flächen umgesetzt werden:
EG: Beratungsraum, Büro, offener Treff, Mehrzweckraum, Toiletten, Küche (Mittagstisch), Lager.
1. OG: Büro.
2. OG: Gruppenräume und ein Büro der Leitung.
UG: Lager, Personaltoilette/Umkleide, Werkraum und Jugendzentrum.
Eine detailliertere Projektbeschreibung sowie weitere Informationen und Hinweise sind der Anlage 1 - "Mengenbetrachtung-Kostenschätzung" zu entnehmen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden muss. Das Gebäude muss bis zum 3. Quartal 2024 bezugsfertig und betriebsbereit sein.
Ehemaliges Café Kühnen,
Pickardstraße 14,
66346 Püttlingen (siehe Anlage 2 - "Auszug Liegenschaftskarte").
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung nach HOAI und den Spezifischen Leistungspflichten zum Vertrag Tragwerksplanung aus den Vertragsmustern der RBBau/RL-Hochbau des Saarlandes:
Leistungsstufe 1:
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise erbracht),
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
Leistungsstufe 2:
— Lph 5: Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 3:
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen bereits teilweise erfüllt ist. Daher wird die Leistungsphase 1 nur teilweise beauftragt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (HU-Bau) vor.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Auszug Liegenschaftskarte, Grundrisse, Mengenbetrachtung-Kostenschätzung, Schnitt A-A) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen oder Informationen verfügbar, die von den Bietern angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wurden die folgenden drei Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT).
Es ist zulässig, dass einzelne Bieter/Bietergemeinschaften für mehrere der o.g. Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung“ ist nicht zulässig. Die Abgabe mehrerer Angebote eines Bieters/einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 1.520.000 EUR (gerundet) ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 100-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Umbau eines Bestandsgebäudes zum Mehrgenerationenhaus. Auf die KG 300 entfallen davon ca. 640.000 EUR netto (geschätzt, gerundet), auf die KG 400 ca. 490.000 EUR netto (geschätzt, gerundet) (siehe auch VI.3) Nr. 6)).
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.weber-ingenieure.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Honorarangebot: Der unter II.1.5) genannte Wert von 1.520.000 EUR (gerundet) ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 100-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Umbau eines Bestandsgebäudes zum Mehrgenerationenhaus. Auf die KG 300 entfallen davon ca. 640.000 EUR netto (geschätzt, gerundet), auf die KG 400 ca. 490.000 EUR netto (geschätzt, gerundet). Die bei der Honorarermittlung zugrunde zu legenden vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen damit ca. 401.000 EUR netto (geschätzt, gerundet).
Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt "Honorarangebot") auszuarbeiten. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Baumaßnahme gem. § 51 HOAI für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus der Honorarzone III zuzuordnen wäre. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.