Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung, TP 16: Quartiersinterne Erschließung in Alt-Saarbrücken, Beauftragung Stufe 1 von 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 3.234_CCC_02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarbruecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung, TP 16: Quartiersinterne Erschließung in Alt-Saarbrücken, Beauftragung Stufe 1 von 2
Die ausgeschriebene Maßnahme bezieht sich auf das Teilprojekte TP 16 "Umgestaltung im Stadtteil Alt-Saarbrücken".
Das Teilprojekt gliedert sich in folgende Unterprojekte:
- TP 16.1: Umgestaltung Keplerstraße
- TP 16.2: Umgestaltung Gutenbergstraße
- TP 16.3: Umgestaltung Neugeländstraße
- TP 16.4: Umgestaltung Dragonerstraße
- TP 16.5: Umgestaltung Gabelsbergerstraße
- TP 16.6: Umgestaltung der Hohenzollernstraße bis HWK
Modellvorhaben CCC TP 16 St. Johanner Straße 66111 Saarbrücken
Grundleistungen nach Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021, §§ 45 ff. Objektplanung Verkehrsanlagen.
In der ersten Auftragsstufe wird zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach §§ 45 ff HOAI 2021, die Erstellung der HU-Bau sowie als besondere Leistungen die Leitungsbestandsdokumentation beauftragt.
In der zweiten Auftragsstufe erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 nach §§ 45 ff HOAI 2021, die Örtlichen Bauüberwachung sowie die Erstellung eines Bauablaufkonzeptes.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, die zweite Auftragsstufe nicht zu beauftragen.
Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Auftragsstufe kann der Bewerber bzw. Bieter auch dann nicht für sich herleiten, wenn er mit der ersten Auftragsstufe beauftragt wurde. Er ist allerdings verpflichtet, im Falle der Beauftragung der ersten Auftragsstufe auch die zweite Auftragsstufe zu erbringen (Andienungspflicht).
Hinweis:
Die LP 7 nach §§ 45 ff HOAI 2021 wird komplett durch die Vergabestelle erbracht.
Die LP 8 nach §§ 45 ff HOAI 2021 wird komplett durch die LHS erbracht.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt nach Maßgabe des Zuwendungsgebers stufenweise. Der Planungsauftrag wird in der ersten Auftragsstufe zunächst für die LP 1-3 und LP 4 Erstellung (nur HU-Bau!) vergeben.
Der AG behält sich vor, die Stufe 2 später an der AN der Stufe 1 zu vergeben.
Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsphasen, ist jedoch verpflichtet, diese bei Beauftragung auszuführen (Andienungspflicht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stufe 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC60YB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]