Storage Ausbau/Erneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: LKWND-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-st-wendel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Storage Ausbau/Erneuerung
Storage Ausbau / Erneuerung
Lieferleistung: Hardwarekomponenten / Software
Dienstleistung: Installation und Konfiguration / Datenübernahme / Implementierung von NetApp Cloud Data Sense-Software / Systemservice 5 Jahre
Storage Ausbau / Erneuerung
Lieferleistung: Hardwarekomponenten / Software
Dienstleistung: Installation und Konfiguration / Datenübernahme / Implementierung von NetApp Cloud Data Sense-Software / Systemservice 5 Jahre
Optionale Verlängerung zweimal für jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt L 1240 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 1240 geforderten Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 1240 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt L 1240 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 1240 geforderten Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 1240 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt L 1240 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 1240 geforderten Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 1240 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, sofern er spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Auf die weiteren Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2 GWB, § 135 Abs. 2 GWB sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.