Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar | Los 086 Stuccolustro 02 Referenznummer der Bekanntmachung: B22.20361
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: B22.20233
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar | Los 086 Stuccolustro 02
Die Maßnahmen im Los 086 - Restaurierung Stuccolustro 02- umfassen die denkmalgerechte konservatorische und restauratorische Bearbeitung von klassizistischem hellfarbigem Stuccolustro bzw. Marmorino aus der Bauphase um 1803 auf ungegliederten Wandflächen und in Fensternischen:
- Freilegung, Konservierung und Restaurierung auf Wand- und Fensterleibungsflächen in 2 Raumeinheiten,
- Konservierung und Restaurierung auf Wand- und Leibungsflächen in einem überdachten Außenbereich (Kolonnade)
In 2 Raumeinheiten sind monochrome Decken- und Gesimsfassungen und gefasste Oberflächen von Bau- und Ausstattungselementen aus Holz (Doppelflügeltür, Glastrennwand, Treppenanlage, Sockelbretter) denkmalgerecht mitzubearbeiten.
Der Bestand an Stuccolustro und Marmorino ist durch Risse, Ausplatzungen, Ablösungen und technische Einbauten geschädigt. Im Bereich der Kolonnade sind Maßnahmen zur Salzreduktion erforderlich.
Alle auftretenden Befunde und die ausgeführten konservatorisch-restauratorischen Leistungen sind gemäß Dokumentationsstandard der Klassik Stiftung Weimar in Text und Bild zu dokumentieren.
In einer der zu bearbeitenden Raumeinheiten wird gegenwärtig ein Aufzug errichtet. Teile der dort vorhandenen Treppenanlage werden bauseits demontiert und anschließend als funktionsloses Artefakt replatziert. Für die Ausführung der Konservierungs- und Restaurierungsleistungen ist die enge Abstimmung mit anderen beteiligten Gewerken erforderlich. Zwischenzeitliche Unterbrechungen der eigenen Leistungen sind einzuplanen.
Stadtschloss Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Grobmengen:
150 m2 Stuccolustro-Flächen,
80 m² Marmorino (Kolonnade)
42 m² Deckenflächen
30 m Architrav (Putz und Stuck, Kolonnade)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
- Abschluss Dipl. Restaurator bzw. Restaurator im Handwerk
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich, d. h. Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten in historisch bedeutenden und hochwertigen Gebäuden, vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten 3 Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind,
- Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Nachweis über die Qualifikation als Restaurator M.A., Diplomrestaurator, Diplomrestaurator (FH), Restaurator im Handwerk oder gleichwertiger Nachweis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat ist zwingend vorzulegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben sollen werden.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
Abschnitt IV: Verfahren
Klassik Stiftung Weimar, Abteilung Bau und Denkmalpflege, Burgplatz 4, 99423 Weimar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am
01.02.2023 / 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).