Rahmenvertrag Verwertung Bioabfälle Referenznummer der Bekanntmachung: L23-0001-70
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbad Heiligenstadt
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37308
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-eic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Verwertung Bioabfälle
Rahmenvertrag zur Biogutverwertung für den Landkreis Eichsfeld
Grünabfälle - krautige und holzige Abfälle
Landkreis Eichsfeld
Verwertung Biogut/Grünabfälle - krautige und holzige Abfälle (Übernahme, Vorbehandlung, Verwertung, nachgelagerte Stoffströme sowie energetische Nutzung)
Zu II.2.5: Der logistische Aufwand des AG wird bei der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt und hat somit Auswirkung auf die Wertung. Hierzu wird auf das Dokument "L23-0001-70_Wertungskriterien" verwiesen.
Bioabfälle - Küchen- und Speiseabfälle
Landkreis Eichsfeld
Verwertung Biogut/Bioabfälle -Küchen- und Speiseabfälle (Übernahme, Vorbehandlung, Verwertung, nachgelagerte Stoffströme sowie energetische Nutzung)
Zu II.2.5: Der logistische Aufwand des AG wird bei der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt und hat somit Auswirkung auf die Wertung. Hierzu wird auf das Dokument "L23-0001-70_Wertungskriterien" verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Vorlage des Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder PQ
(2) Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträger (auf gesondertes Verlangen)
(1) Vorlage des Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder PQ
(2) Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf gesondertes Verlangen)
(3) Unternehmensvorstellung: Rechtsform, Dauer des Bestehens, Leistungsspektrum, Geschäftsfelder, Kerngeschäft, Organisationsform mit Angabe von Hauptsitz, Niederlassungen, Konzernverbund, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz- oder Bilanzsumme (auf gesondertes Verlangen)
(4) Nachweis der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (auf gesondertes Verlangen)
(1) Vorlage des Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder PQ
(2) siehe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen: Eigenerklärung zu mit der Leistung vergleichbaren Referenzprojekten, Ausfallkonzept, Verfahrensbeschreibung, Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Verwertungsanlage zur Anlagenverfügbarkeit, Eigenerklätung, dass das Unternehmen über ein aktuelles Entsorgungsfachbetriebezertifikat gemäß § 57 KrWG i.V.m. der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, alternativ zum Entsorgungsfachbetriebezertifikat ein aktuell gültiges Zertifikat der RAL-Gütesicherung oder ein vergleichbarer Nachweis
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.