Schülerbeförderung Bus 2023 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-40
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Bus 2023 bis 2025
Schülerbeförderung Bus
Grundschule Einöd
Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg/Saar
Beförderung von Grundschülern während der Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Die Kreisstadt Homburg/Saar behält sich die einseitge Option zur einmaligen Verlängerung um ein Jahr vor.
Die Verlängerung wird bis zum 31. Januar eines Jahres dem
Beförderungsunternehmen schriftlich mitgeteilt
Siehe Punkt II 2.7) Laufzeit des Vertrags
Grundschule Luitpold
Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg/Saar
Beförderung von Grundschülern während der Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Die Kreisstadt Homburg/Saar behält sich die einseitge Option zur einmaligen Verlängerung um ein Jahr vor.
Die Verlängerung wird bis zum 31. Januar eines Jahres dem
Beförderungsunternehmen schriftlich mitgeteilt
Siehe Punkt II 2.7) Laufzeit des Vertrags
Grundschule Luitpold - Berliner Wohnpark
Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg/Saar
Beförderung von Grundschülern während der Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Die Kreisstadt Homburg/Saar behält sich die einseitge Option zur einmaligen Verlängerung um ein Jahr vor.
Die Verlängerung wird bis zum 31. Januar eines Jahres dem
Beförderungsunternehmen schriftlich mitgeteilt
Siehe Punkt II 2.7) Laufzeit des Vertrages
Sonderfahrten
Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg/Saar
Beförderung von Grundschülern während der Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Die Kreisstadt Homburg/Saar behält sich die einseitge Option zur einmaligen Verlängerung um ein Jahr vor.
Die Verlängerung wird bis zum 31. Januar eines Jahres dem Beförderungsunternehmen schriftlich mitgeteilt
Siehe Punkt II 2.7) Laufzeit des Vertrage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
(Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung
zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem
Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit
einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen
sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs- oder Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausbildung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014
über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65)
aufgeführt
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst
in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124- Eigenerklärung
zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind
vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die
engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht
oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese
innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben
werden, sind zugelassen.
Erklärungen zur Einhaltung des Saarländischen
Tariftreuegesetzes (STTG)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder
Eigenerklärungen gemäß Formbltt 124 (Eigenerklärung zur
Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die
Vorlage einer Einheitlische Europäischen Eigenerklärung (EEE)
als vorläufiger Nachweis.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht
vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb
von 6 Kalendertagen ´nach Aufforderung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor
Abgabe des Angebots die unter I.1) benannte Kontaktstelle
darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen
per E-Mail ([gelöscht]) oder per Fax
(+496841101480) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu
übermitteln.
Fragen sind spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der
Angebotsfrist gemäß
IV 2.2) zu stellen. Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Soweit Ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung
einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten
Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Ort: derzeit nicht benannt
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift
nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de