Kauf eines Lasertrainingssystems mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 24.56-2912-258-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Lasertrainingssystems mit Zubehör
Kauf eines Lasertrainingssystems mit Zubehör für die Thüringer Polizei
Erfurt
Kauf eines laserbasierten Trainingssystems mit Zubehör
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.2.6 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Die kompl. Wertung der Angebote erfolgt gemäß Grundsatzdokument mit Anlage 7 der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei dem technischen Teil (70%) um einen
3 Stufigen Aufbau. Die maximal zu erreichenden Technikpunkte betragen 3.920 Punkte. Dabei entfallen maximal 2.170 Punkte auf die Bewertung der technischen Kriterien des LTS sowie maximal 1.750 Punkte auf die Anwendererprobung. Der preisliche Teil fließt mit (30%) in die Bewertung ein. Punkteermittlung im Gewichtungsverhältnis 70% technischer Teil und 30% preislicher Teil, maximal erreichbare Gesamtpunktzahl (Technikpunktzahl + Preispunktzahl = Gesamtpunktzahl). Die Höchstpunktzahl berechnet sich aus der Differenz von 70% Technikanteil mit 3.920 Maximalpunkten und der sich daraus ergebenden Gesamtpunktzahl von 5.600 Punkten (= 100%), sodass der Preispunktefaktor im Ergebnis 1.680 Punkte (= 30% Anteil) beträgt. (Formel: niedrigster Angebotspreis / betrachteter Angebotspreis x 1.680 = Preispunktzahl) Hinweis: Für den preislichen Teil wird nur derjenige Bieter zugelassen, der zuvor alle drei Stufen im technischen Teil erfolgreich absolviert
hat und nicht anderweitig ausgeschlossen worden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines Lasertrainingssystems mit Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 18. Oktober 2022, 12:00 Uhr
an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt
werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr
erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme
an einem Vergabeverfahren über AnA-Web der e-Vergabe angemeldet haben,
werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter
und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1
genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des
Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach §
134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.