Busverkehrsleistungen im Landkreis Gotha – Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages Referenznummer der Bekanntmachung: BUS-LK-GTH-2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehrsleistungen im Landkreis Gotha – Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
Busverkehrsleistungen im Landkreis Gotha - "Nordwest"
Landkreis Gotha
Ausschreibungsgegenständliche Leistungen waren insbesondere:
- Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
- Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der
Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach
§ 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
- Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.),
- Durchführung des Beschwerdemanagements
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr Gebiet Nordwest
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
De Änderung des Vertrages trägt ausschließlich der nicht vorhersehbaren und kalkulierbaren Entwicklung der Mehrkosten des Auftragnehmers bei der Beschaffung von Dieselkraftstoff Rechnung. Es sind Regelungen enthalten, die eine Überkompensation zu Gunsten des Auftragnehmers verhindern und eine Rückzahlung an den Auftraggeber vorsehen, wenn die Mehrkostenbelastung entfällt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe - wie vorliegend - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Gotha
Ausschreibungsgegenständliche Leistungen waren insbesondere:
- Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
- Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der
Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach
§ 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
- Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.),
- Durchführung des Beschwerdemanagements
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Erhöhung des Auftragswertes um ca. Euro 320.000, wobei der Betrag jedoch bis 2029 je nach Entwicklung der Dieselkraftstoffkosten ganz oder teilweise an den Auftraggeber zurückzuzahlen ist.
Mit Beginn des Angriffskrieges der RF gegen die Ukraine sind wirtschaftliche Verwerfungen im europäischen- und dem Welthandel festzustellen. Die durchschnittlichen Beschaffungspreise für Dieselkraftstoff bei Abgabe an Großverbraucher sind erheblich gestiegen. Das Entlastungspaket der BRD ist ohne Nachfolgeregelung abgelaufen. Das BWMK anerkennt, dass aufgrund der Ereignisse in der Ukraine und der verhängten Sanktionen gegen Russland erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen sind, die unmittelbaren Einfluss auf die Ausführung öffentlicher Aufträge haben. Die Auswirkungen der Ukrainekrise als ein außergewöhnliches Ereignis gewertet werden, welches von keiner Vertragsparteien vorherzusehen war und deren Risikobereich überschreitet und eine Vertragsanpassung laufender Verträge rechtfertigt (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Zur Schaffung eines Ausgleiches der wirtschaftlichen Erschwernisse wird mit dem AN eine an den Mehrkosten für Diesel orientierte Erhöhung des Entgeltes vereinbart.