Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Landgemeinde Südeichsfeld
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Heyerode
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lg-suedeichsfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Landgemeinde Südeichsfeld
Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Haushalte, institutionellen Nachfrager und Unternehmen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ (Breitbandausbaurichtlinie) vom 15.07.2019, erste Änderung vom 27.04.2020, eine endgültige Förderzusage erhalten.
Siehe oben Abschnitt II.1.4
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
2020 BB 0006
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Konzessionswert im vorliegenden Verfahren erreicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht. Daher sind das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher lediglich freiwillig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig.
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleis-tungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikati-onsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu er-möglichen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Thüringische Vergabe-gesetz (ThürVgG) ist gemäß des § 1 Abs. 1 nicht auf Konzessionen anwendbar.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) an-gelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland