Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Landgemeinde Südeichsfeld

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Heyerode
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lg-suedeichsfeld.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Landgemeinde Südeichsfeld

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Haushalte, institutionellen Nachfrager und Unternehmen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ (Breitbandausbaurichtlinie) vom 15.07.2019, erste Änderung vom 27.04.2020, eine endgültige Förderzusage erhalten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 914 121.18 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe oben Abschnitt II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

2020 BB 0006

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 164-432007

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 914 121.18 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Konzessionswert im vorliegenden Verfahren erreicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht. Daher sind das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher lediglich freiwillig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleis-tungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikati-onsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu er-möglichen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Thüringische Vergabe-gesetz (ThürVgG) ist gemäß des § 1 Abs. 1 nicht auf Konzessionen anwendbar.

Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) an-gelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/12/2022

Wähle einen Ort aus Thueringen