Laborgeräteausstattung Los 10 - Reinstwasseranlage Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-111-Los 10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Laborgeräteausstattung Los 10 - Reinstwasseranlage
Jena ein Neubau für die Forschung zu errichten. Dabei sind neue Laborgeräte zu
beschaffen.
Die Räumlichkeiten werden aktuell gebaut und ausgestattet und für die Montage
/Aufstellung von Laborgeräten vorbereitet. Die Medienanschlüsse wurden im
Rahmen der Geräteplanung durch den Laborplaner entsprechend berücksichtigt.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst folgende Leistungen:
Laborgeräteausstattung, Reinstwasseranlage
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Neubau AWZ CEEC Jena und CEEC Jena II,
Lessingstraße 12-14.
Jena ein Neubau für die Forschung zu errichten. Dabei sind neue Laborgeräte zu
beschaffen.
Die Räumlichkeiten werden aktuell gebaut und ausgestattet und für die Montage
/Aufstellung von Laborgeräten vorbereitet. Die Medienanschlüsse wurden im
Rahmen der Geräteplanung durch den Laborplaner entsprechend berücksichtigt.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst folgende Leistungen:
Laborgeräteausstattung, Reinstwasseranlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laborgeräteausstattung Los 10 - Reinstwasseranlage
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an
die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.