Reinigung Gymnasium "Melissantes" Arnstadt, Käfernburger Straße 2, 99310 Arnstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Gymnasium "Melissantes" Arnstadt, Käfernburger Straße 2, 99310 Arnstadt
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Gymnasium "Melissantes" Arnstadt, Käfernburger Straße 2, 99310 Arnstadt
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
Los 2: Glasreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung Gymnasium "Melissantes" Arnstadt
Gymnasium "Melissantes" Arnstadt, Käfernburger Straße 2, 99310 Arnstadt
Unterhalts- und Grundreinigung am Gymnasium "Melissantes" Arnstadt, Käfernburger Straße 2 in 99310 Arnstadt entsprechend den Ausführungen der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Gymnasium "Melissantes" Arnstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 GWB unzulässig, soweit:
1)Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die ierst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/