Rahmenvereinbarung zur externen Mitarbeiterberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 147/2017

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur externen Mitarbeiterberatung

Referenznummer der Bekanntmachung: 147/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beratung der Mitarbeiter der Auftraggeberin sowie der in häuslicher Gemeinschaft mit den Mitarbeitern lebenden Familienangehörigen bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei lebenspraktischen und rechtlichen Problemstellungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Personalmitarbeiter sowie Kollegen der Interessenvertretungen der Auftraggeberin. Darüber hinaus bedarf es einer im Akutfall schnell zugänglichen notfallpsychologischen Betreuung im Sinne einer professionellen Krisenintervention bei potentiell traumatischen Ereignissen. Die Beratung erfolgt grundsätzlich telefonisch. Ausnahmsweise, d. h. bei komplexeren emotionalen und psychosozialen Problemen, in Form einer persönlichen psychosozialen Beratung. Zur Vermarktung des Beratungsangebotes sind der Auftraggeberin zum Vertragsbeginn 7.000 Informationsträger (z. B. Flyer) zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 042-092454

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 147/2017
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur externen Mitarbeiterberatung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
19/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nehmten
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24326
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYARY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beratung der Mitarbeiter der Auftraggeberin sowie der in häuslicher Gemeinschaft mit den Mitarbeitern lebenden Familienangehörigen bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei lebenspraktischen und rechtlichen Problemstellungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Personalmitarbeiter sowie Kollegen der Interessenvertretungen der Auftraggeberin. Darüber hinaus bedarf es einer im Akutfall schnell zugänglichen notfallpsychologischen Betreuung im Sinne einer professionellen Krisenintervention bei potentiell traumatischen Ereignissen. Die Beratung erfolgt grundsätzlich telefonisch. Ausnahmsweise, d. h. bei komplexeren emotionalen und psychosozialen Problemen, in Form einer persönlichen psychosozialen Beratung. Zur Vermarktung des Beratungsangebotes sind der Auftraggeberin zum Vertragsbeginn 7.000 Informationsträger (z. B. Flyer) zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2023
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Es handelt sich um eine Dienstleistung im Sinne des § 130 GWB, §§ 64 ff. VgV.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nehmten
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24326
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um drei Monate (01.01.2023 bis 31.03.2023).

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Ausschreibung zur Neuvergabe der Leistung musste aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach; die Gründe dafür beruhen ausschließlich auf den (fehlerhaften) Angaben der Bieter. Der Misserfolg der Ausschreibung war daher für die Auftraggeberin nicht vorhersehbar und ist ihr folglich auch nicht zuzurechnen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

Wähle einen Ort aus Thueringen