Leistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66338
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach
Die Stadt Püttlingen beabsichtigt derzeit die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach (Bestand 4 Gruppen) zu 4 altersgemischten Gruppen mit 12 Kindern über 3 Jahren und 6 Kindern unter 3 Jahren, d.h. für insgesamt 72 Kinder. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben.
Auf dem Baugrundstück steht der Bestandsbau des Kindergartens mit der Hausmeisterwohnung (steht für einen Umbau derzeit nicht zu Verfügung) aus dem Jahr 1976. Das Gebäude stand nach dem Umzug des Kindergartens in einen Neubau die letzten Jahre leer.
Durch die veränderte Nutzung auch für Krippenkinder werden zusätzliche Räume benötigt, die einen An- und Umbau der Einrichtung erforderlich machen.
Ein erster Erweiterungsneubau für die Küche mit Lager, etc. soll vor den linken Gebäudeteil (straßenseitig) erstellt werden, damit eine Essen-Anlieferung ohne Probleme möglich ist.
Daran gliedern sich der Essraum sowie ein überdachter Außenbereich zum Garten hin. Dieser Raum sowie alle Gruppenräume verfügen über einen direkten Fluchtausgang ins Freie. Nebenräume wie Putz- und Abstellraum ergänzen diesen Teil.
Im Altbauteil wird der Personalbereich vergrößert und die erforderlichen Sanitäranlagen für Personal-, Behinderten- und Besucher eingebaut.
Die vorhandenen sehr großen Gruppenräume werden auf die zulässige qm-Zahl durch Einfügen von Abstellflächen verkleinert und jeweils um einen Wickelraum sowie einen für je 2 Gruppen verfügbaren Schlafraum ergänzt. Die dazu gehörenden Sanitärräume werden entkernt und neu konzipiert. Hierbei werden auch die bereits vorhandenen Lichtkuppeln in das Raumkonzept mit integriert.
Ein zweiter Erweiterungsbau (betonte Flachdach Einzelkörper) am rechten Gebäudeteil in den vorhandenen sehr großen Freibereich nimmt die erforderlichen Förder- und Funktionsräume auf. Diese werden durch einen schwingenden Flurbereich voneinander abgetrennt und mit sogenannten Fensterhöhlen belichtet. Auch von hier ist durch eine Fluchttür der Außenbereich zu erreichen.
Kindergarten St. Martin in Köllerbach,
Kirchstraße 2,
66346 Püttlingen (siehe Anlage 1 - Lageplan).
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung nach HOAI und den Spezifischen Leistungspflichten zum Vertrag Tragwerksplanung aus den Vertragsmustern der RBBau/RL-Hochbau des Saarlandes:
Leistungsstufe 1:
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise erbracht),
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
Leistungsstufe 2:
— Lph 5: Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 3:
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen bereits teilweise erfüllt ist. Daher wird die Leistungsphase 1 nur teilweise beauftragt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (HU-Bau) vor.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Erläuterungsbericht, Lageplan, Kosten-Mengenermittlung, Vorentwurf zum An- und Umbau) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen oder Informationen verfügbar, die von den Bietern angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wurden die folgenden drei Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4 + 5 (ELT).
Es ist zulässig, dass einzelne Bieter/Bietergemeinschaften für mehrere der o.g. Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung“ ist nicht zulässig. Die Abgabe mehrerer Angebote eines Bieters/einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 2.500.000,00 EUR (gerundet) ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 100-800 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin. Auf die KG 300 entfallen davon ca. 1.308.000,00 EUR netto (gerundet), auf die KG 400 ca. 540.000,00 EUR netto (gerundet) (siehe auch VI.3) Nr. 6)).
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wadern
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66687
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Honorarangebot: Bei dem unter II.1.5) genannten Gesamtwert von 2.500.000 EUR netto handelt es sich um das derzeit geschätzte Baubudget (Kostengruppe 100 bis 800 nach DIN 276, inkl. Baunebenkosten). Die derzeit geschätzten Kosten teilen sich auf die Kostengruppe 300 und 400 wie folgt auf: ca. 1.308.000,00 EUR netto (geschätzt, gerundet) für die KG 300 und ca. 540.000,00 EUR netto (geschätzt, gerundet) für die KG 400. Die bei der Honorarermittlung zugrunde zu legenden vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen damit ca. 773.400 EUR netto (geschätzt, gerundet). Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Baumaßnahme gem. § 51 HOAI für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin der Honorarzone III zuzuordnen wäre. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.