Wasserburg Kapellendorf - Sicherung/Sanierung Prinzessinnenbau - Leistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI § 34 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_12_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringerschloesser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserburg Kapellendorf - Sicherung/Sanierung Prinzessinnenbau - Leistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI § 34
Ausgangslage
Von verarmten Burgherren wurde sie verpfändet, für die Stadt Erfurt war sie ein wichtiger Teil ihrer Burgenpolitik, für einen Raubritter sicheres Versteck und die Sachsen nutzten sie als Justiz- und Rentamt. Im 14. Jahrhundert erhielt die Burg, von der Baureste ins 12. Jahrhundert datiert werden können, ihre Gestalt mit Ringmauer, Wassergraben und mittelalterlichem Wohnturm. Heute zählt Kapellendorf zu den besterhaltenen Burgen Thüringens und beherbergt ein Burgmuseum. Im 18. Jahrhundert, aus der Zeit, in der Kapellendorf an die Sachsen verpfändet war, wurde der sogenannte Prinzessinnenbau errichtet, der zwar als Witwensitz für die Herzogin Eleonore Wilhelmine von Anhalt-Köthen gedacht war, aber nie als solcher genutzt wurde, da sie während der Bauarbeiten verstarb. Er wurde stattdessen als Getreidespeicher ausgebaut. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts wurde er im Inneren als Veranstaltungsort umgebaut.
Bei dem Prinzessinnenbau handelt es sich um einen dreigeschossigen Steinbau mit Mansarddach, welcher baugeschichtlich der jüngste Teil der Bebauung im Burghof darstellt. Entsprechend der Ergebnisse der bauhistorischen Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass 1726 der Rohbau mit Umfassungswänden zwar fertig gestellt, ein Innenausbau, einschl. der Anlage der Geschossdecken, jedoch nicht stattfand.
Die Westfassade blieb seit 1726 ohne Verputz und zeigt bauliche Eingriffe und Veränderungen der Jahre 1759 sowie nach 1970. Die Ostfassade zum Burghof wurde erstmals in den 1970iger Jahren verputzt.
Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogrammes (SIP I) werden vom Bund und Land Fördermittel für die thüringische Schlösserlandschaft bereitgestellt. Der Zeitraum läuft bis 2027.
Planungsaufgabe:
Es besteht ein hoher Schädigungsgrad an den Dachrändern, Traufen und Kehlen infolge starker Durchfeuchtung. Die holzschutzgutachterlichen Untersuchungen von 2019 kommen zu dem Ergebnis, dass der komplette Dachstuhl inkl. aller Einbauten stark mit gesundheitsschädlichen Substanzen (Hylotox, DDT, Lindan) angereichert ist. Für weitere Arbeiten im Dachstuhl muss die Gefahrenstufe zunächst durch die Beseitigung von kontaminierten Liegestaub und kontaminierten Einbauten minimiert werden. Der kontaminierte Liegestaub und die neuzeitlichen kontaminierten Einbauten im DG werden im Vorfeld entfernt (nicht Gegenstand der Planungsaufgabe).
Die akut abgängige Bausubstanz soll grundhaft mit den Schwerpunkten Tragsystem gesamt, Dachhaut und Fassaden saniert werden. Hierfür sind eine konstruktive Sicherung und Sanierung des Dachstuhls inkl. Sanierung der Dacheindeckung erforderlich. Ebenso sind die Decken konstruktiv zu sichern und die Fassaden zu sanieren. Die Planungen sind auf die Sicherung der akut gefährdeten Denkmalsubstanz auszurichten.
Auch soll eine Gesamtkonzeption für die Erschließungs- und Rettungswege im Prinzessinnenbau inkl. der Erschließungszone zwischen Prinzessinnenbau und Justiz- und Rentamt erarbeitet werden. Dabei ist vorrangig von einer nutzungsneutralen Sanierung ohne nutzungsspezifischen Ausbau auszugehen.
Die vorbeschriebene Planungsaufgabe soll in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, den Vertretern der Denkmalfachbehörde und den weiteren Fachplanern (u.a. Tragwerksplanung) denkmalgerecht, genehmigungsfähig und nachhaltig entwickelt werden.
Als Baukostenobergrenze sind 3,0 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 100 bis 700 festgelegt. Voraussichtliche Anteile der anrechenbaren Kosten:
KG 300: 2.050.000,00 EUR netto,
KG 400: 100.000,00 EUR netto.
Die Planung ist auf die Baukostenobergrenze auszurichten. Der Auftraggeber schätzt für das Planungsvorhaben entsprechend der Aufgabenstellung nach derzeitigem Stand wie folgt ein: Honorarzone III.
Voraussichtliche Realisierung:
LPH 1-2: 07/2023 - 02/2024
LPH 3: 02/2024 - 06/2024 (Antragsunterlage Z-Bau)
LPH 4-7: 09/2024 - 02/2026
LPH 8: 02/2026 - 11/2028
Wasserburg Kapellendorf Am Burgplatz 1 99510 Kapellendorf
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI §§ 34 ff vor. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI, zur Vorplanung mit dem Ziel zur Erstellung des Sanierungskonzeptes (einschl. denkmalpflegerische Zielstellung) bis 1. Quartal 2024, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (3-9, ab 1. Quartal/2024) besteht als Option der Auftragserweiterung. Sie können, abhängig von der Zusage der Fördermittelgeber, erst im Ergebnis der geprüften Unterlage beauftragt werden. Die Bearbeitung der Leistungsphase 3 schließt mit einer Antragsunterlage nach Zu- wendungsbau (Freistaat Thüringen) ab. Es ist von Vorteil, wenn die Bewerber Erfahrung in der Bearbeitung von Zuwendungsbauten haben.
Siehe Ziffer II.2.4. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen der geplanten Fördermittel Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
- Befähigung zur Berufsausübung gem. III.1.1)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III.1.2)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. III.1.3)
Der Bewertung der Teilnahmeanträge wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 10 %,
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 90 %, davon
- Fachkunde/Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen - 65 %,
- Personelle Kapazitäten/Mitarbeiterstruktur - 25 %.
Beauftragung der Lph. 3-9 nach HOAI § 34.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 122 und § 123 GWB durch Eigenerklärung.
b. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung.
c. Gefordert ist, dass die im Auftragsfall vorgesehenen Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten (Hochbau) / Beratenden Ingenieurs / Ingenieurs gemäß § 75 (2) VgV aufweisen. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen.
d. Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 (3) Nr. 10 VgV.
e. Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
a. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber und der Versicherer sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen)
b. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz - das jährliche Gesamthonorar - für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren)
Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 1,00 Mio EUR für Personenschäden sowie 1,00 Mio EUR für sonstige Schäden.
a. Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) - konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten fünfzehn Jahren für Objektplanung Gebäude: Bezeichnung der Baumaßnahme, Angabe des Bauausführungszeitraums (von-bis), Baukosten gemäß DIN 276 (Netto), der erbrachten Leistungsphasen, Projektgröße, des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer). Die Referenzprojekte sollen die Fachkunde und die Erfahrung des Bewerbers vorzugsweise im Bereich der denkmalgerechten Instandsetzung von Steinbauten wie Schlösser, Herren- und Gutshäuser o.ä. dokumentieren. Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von max. 2 Referenzprojekten auf je max. 3 Seiten DIN A4, einseitig bedruckt). Auch sind Erfahrungen im Bereich von öffentlich geförderten Baumaßnahmen darzustellen.
b. Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) - Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen
c. Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen) - Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben zur CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen), Fortbildungsnachweise
d. Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
e. Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärungen) - jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten drei Jahre
f. Angaben nach § 46 (3) Nr. 9 VgV (Eigenerklärungen) - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
g. Angaben nach § 46 (3) Nr. 10 VgV (Eigenerklärungen) - Auftragsanteil/Leistungen, für den/die der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehenen Büros.
Vorraussetzung für Wertung Referenzprojekte:
- Abschluss / Fertigstellung innerhalb der letzten 15 Jahre (01.01.2008 bis 31.01.2023)
- Lph. 2-8 nach § 34 HOAI erbracht;
- Referenzprojekte wurden von der bewerbenden Niederlassung bearbeitet;
- Entstehungszeit vor 1930 / BGF > 150 m2;
- Referenz ist jeweils auf max. 3 DIN A 4 Seiten grafisch dargestellt;
- Eigenerklärung / Referenzschreiben (bei öffentlichem AG) über Referenz liegt vor.
- Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure,
- Zur Bewerbung sind zugelassen in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige "Architekten (Hochbau)" gemäß § 75 (1) VgV sowie "Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV, die bauvorlageberechtigt sind,
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften / Einrichtungen / Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaates Thüringen bzw. der Richtlinien der Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.
Der AG erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die vergütete Planungsleistung. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Vergabeportal herunter geladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind fristgemäß und vollständig im Vergabeportal hochzuladen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7Z6BBE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Versto?ße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland