Abrechnung und Genehmigung Arzneimittel nach § 300 SGB V (02/GPV/2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 02/GPV/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]14
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Abrechnung und Genehmigung Arzneimittel nach § 300 SGB V (02/GPV/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterstützung bei der Bearbeitung der von Apotheken und Sonstigen Leistungserbringern übermittelten Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer hat folgende Software-Module bereitzustellen:• Rechnungsprüfung,• Verordnungsprüfung,• Prüfung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte im Einzelfall (§ 106 SGB V bzw. § 106b SGB V),• Genehmigungsprüfung,• Modul zur Rabattberechnung/Rabattabrechnung• Controlling und Analyse,• Versichertenstammdatenbank,• Vertragspartnerdatenbank Leistungserbringer• Vertragspartnerdatenbank Pharmazeutische Unternehmen• Artikeldatenbank,• Archivierung, • Onlineauskunftsportal Leistungserbringer,• Onlinebearbeitungsportal Einspruchsverfahren sowie • Zuzahlungsstatustool - Vorabanfragemöglichkeit für Leistungserbringer. Die vom Auftragnehmer bereitzustellende Software als SaaS-Lösung muss die in der LB benannten Funktionen aufweisen und die technischen Anforderungen unter Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Hierzu schließt die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer diesen EVB-IT Dienstvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.