Armaturenprüfstand 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022ÖVPT004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.iab-weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Armaturenprüfstand 2
Im Rahmen des Förderprojekts "2022 WIN 0023 - Aufbau eines Prüfstandes zur Untersuchung der Eignung von Gasarmaturen und Speichermaterialien zur Reduzierung von Treibhaus-gasemissionen aus energieintensiven industriellen Prozessen unter Verwendung von Kohlenstoffdioxid, Wasserstoff und Wasserstoffderivaten" nach der FTI-Richtlinie der Thüringer Aufbau-bank sollen folgende Themen durch eine geplante Inbetriebnahme abgedeckt werden:
1. Forschungsbezogene Ausrüstung
1.1. Prüfstand zur statischen und zyklischen Konditionierung von Bauteilen unter hohem Gas-druck
1.2. Galvanostat/Potentiostat für die elektrolytische Konditionierung von Metallteilen
1.3. Gasdurchlässigkeitsprüfgerät
1.4. Wasserstoffdetektor unter Verwendung des Wärmeauskopplungsverfahrens
2. Explosionsgeschützter mobiler Laborcontainer
3. Bestückung und Erstprüfung des Laborcontainers mit den forschungsrelevanten Geräten
4. Funktionalität, Sicherheit und Garantie
5. Lieferung und Vor-Ort-Prüfung
6. Unterweisung und Schulung zur Inbetriebnahme der Anlage
IAB - Institut für Angewandte Bauforschung Weimar gemeinnützige GmbH Über der Nonnenwiese 1 99428 Weimar
Im Rahmen des Förderprojekts "2022 WIN 0023 - Aufbau eines Prüfstandes zur Untersuchung der Eignung von Gasarmaturen und Speichermaterialien zur Reduzierung von Treibhaus-gasemissionen aus energieintensiven industriellen Prozessen unter Verwendung von Kohlen-stoffdioxid, Wasserstoff und Wasserstoffderivaten" nach der FTI-Richtlinie der Thüringer Aufbau-bank sollen folgende Themen durch eine geplante Inbetriebnahme abgedeckt werden:
1. Forschungsbezogene Ausrüstung
1.1. Prüfstand zur statischen und zyklischen Konditionierung von Bauteilen unter hohem Gas-druck
1.2. Galvanostat/Potentiostat für die elektrolytische Konditionierung von Metallteilen
1.3. Gasdurchlässigkeitsprüfgerät
1.4. Wasserstoffdetektor unter Verwendung des Wärmeauskopplungsverfahrens
2. Explosionsgeschützter mobiler Laborcontainer
3. Bestückung und Erstprüfung des Laborcontainers mit den forschungsrelevanten Geräten
4. Funktionalität, Sicherheit und Garantie
5. Lieferung und Vor-Ort-Prüfung
6. Unterweisung und Schulung zur Inbetriebnahme der Anlage
SA. 52859 2022 WIN 0023
Abschnitt IV: Verfahren
IAB Weimar gGmbH
Über der Nonnenwiese 1
99428 Weimar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXV6C5Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]