Planung der Sanierung der Halden Schächte 32, 60 und 119 im Rahmen des Projektes Komplexsanierung Innenstadt in Johanngeorgenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 1215188-J60
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Sanierung der Halden Schächte 32, 60 und 119 im Rahmen des Projektes Komplexsanierung Innenstadt in Johanngeorgenstadt
Es sind Planungsleistungen im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 7 und jeweils optional in den Leistungsphasen 8 und 9 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 5 und optional in der Leistungsphase 9 zu erbringen.
Wismut GmbH
Projektträger Wismut-Altstandorte
09117 Chemnitz
Am Standort Johanngeorgenstadt hat der Uranerzbergbau umfangreiche bergbauliche Hinterlassenschaften verursacht, von denen eine Umweltbelastung ausgeht, Beschränkungen für eine Nachnutzung der Flächen bestehen und die kommunale Entwicklung in den jeweiligen Bereichen behindert wird. Bei den Halden der Schächte 32, 60 und 119 handelt es sich um drei dieser Hinterlassenschaften. Die Halde 60 wurde Ende der 70er Jahre des vorherigen Jahrhunderts teilweise wieder urbar gemacht. Der Westteil der Halde wurde ohne vorherige Abdeckung aufgeforstet. Im Ostteil erfolgte die Aufbringung einer 0,1 m mächtigen Abdeckung und nachfolgend eine Bepflanzung mit Lärchen. Im nordwestlichen und nordöstlichen Haldenrandbereich sind Kleingärten angelegt worden. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung, südwestlich der Halde, beträgt etwa 20 m. Das Rathaus von Johanngeorgenstadt befindet sich etwa 15 m östlich der Halde 60.
Im Rahmen der Arbeiten an der Halde 60 wurde zum Bau des Dammes des heutigen Freibades von Johanngeorgenstadt auch Haldenmaterial von der Halde 119 abgefahren. Daraus resultiert die in Teilabschnitten zu steile Böschung. Im nordöstlichen Haldenrandbereich der Halde 60, im Bereich der Kleingärten sowie auf der Halde 32 wurden im Rahmen des Messprogrammes UG 16/3 Uranerzreste angetroffen, die zu einer deutlich erhöhten Umweltradioaktivität führen. Zu deren Beseitigung ist ein Bodenaustausch vorzunehmen.
Für das Vorhaben wurde folgender Leistungsumfang nach HOAI 2021 abgeschätzt:
Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 12:
- Leistungsphasen 1-7,
- Leistungsphasen 8-9 (stufenweise optional)
Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Anlage 12:
zu Leistungsphase 1:
- Vermessung des vorhandenen Geländes;
- Entnahme und Untersuchung von Proben des anstehenden Boden- und Haldenmateriales:
1. Probenumfang entsprechend LAGA PN 98 (Untersuchungsfläche ca. 45.000 m², Überschuss/Umlagerungsmassen ca. 75.000 m³),
2. Deklarationsanalysen nach LAGA
zu Leistungsphase 2:
- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
zu Leistungsphase 3:
- Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S.7);
- Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung der Grundstückseigentümer und von Betroffenen
zu Leistungsphase 4:
- Erstellen eines Qualitätssicherungsplanes
zu Leistungsphase 5:
- Erstellen eines Nachsorgeplanes
optional zu Leistungsphase 9:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ca. 4.800.000 € (netto).
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 - 7 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Sanierung der Halden Schächte 32, 60 und 119 im Rahmen des Projektes Komplexsanierung Innenstadt in Johanngeorgenstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vermessung des vorhandenen Geländes, Entnahme und Untersuchung von Proben des anstehenden Boden- und Haldenamterials
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.