Bauleistung Gleisbogen Roter Turm Jena
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistung Gleisbogen Roter Turm Jena
Bauleistung Gleisbogen Roter Turm Jena
Jena, Stadtzentrum
Das Straßenbahnnetz der Jenaer Nahverkehr GmbH weist einen vorhandenen Gleisachsabstand von überwiegend 3,0 m bei einer Spurweite vom 1.000 mm auf. Damit ist der Betrieb mit den bisherigen Fahrzeugen sicher durchführbar. Der neue Fahrzeugtyp Tramlink von Stadler besitzt eine größere Wagenkastenbreite. Mit der von der Jenaer Nahverkehr GmbH ausgeschriebenen und im Wesentlichen von Stadler eingehaltenen Hüllkurve (Stand 24.04.2021) können weite Teile des Bestandsnetzes in Jena konfliktfrei befahren werden.
Am Gleisbogen Roter Turm wurde der Bestand der Gleisanlage (Vermessung 05-2021) analysiert. Ausgehend von dieser Analyse wird eine geringfügige Aufweitung der Gleisachsen geplant, die nach der Realisierung einen konfliktfreien Betrieb ermöglichen. Dabei wird erst ab Oberkante Planum ein Neu- bzw. Umbau vorgesehen, um den Aufwand in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf neue Baugrunderkundungen. Die Tragfähigkeit des vorhandenen Planums ist während der Bauarbeiten nachzuweisen und im Bedarfsfall zu verbessern.
Die geplante Baumaßnahme umfasst folgende Bestandteile:
- Gleisbau zur Herstellung des sicheren Begegnungsverkehrs
- Erneuerung des Oberbaus inkl. des Planums
- Erneuerung Straßenabläufe und Gleisentwässerung
- Kabeltiefbau für Rückstromanschlüsse u. ä
- Teilw. Erneuerung der Bordanlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie). Der Auszug darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens sein.
Eigenerklärung des Bieters, dass:
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
• sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
• er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat,
• er/sie im Auftragsfall die Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt/stellen,
• der von ihm/ihnen vorgelegte Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister (ggfls. in Kopie) jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
• nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
• sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Berufshaftpflichtversicherung für
Personenschäden: min. 5.000.000 €
Sach- und Sonstige Schäden: min. 3.000.000 €
Werden die geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass
- die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder
- im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahren sein. Eine Nichterfüllung oder Nichtvorliegen der Erklärung führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren.
Vorlage des Eintrages in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) für die Leistungsbereiche "412_01 Gleisbauarbeiten" und "411_04 Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen" oder Vorlage von zwei geeigneten Referenzen für den Leistungsbereich Gleisanlagen über früher ausgeführte Bauaufträge in Form einer Liste oder einer Referenzbescheinigung. Eine geeignete / vergleichbare Referenz liegt vor, wenn jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Gleisanlagen: Ausführung Neubau oder Umbau von Gleisanlagen im öffentlichen Personennahverkehr, Leistungen mit VOB-Abnahme innerhalb der letzten 7 Jahre erbracht (VOB-Abnahme nach dem 01.01.2015), Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer, Angabe Projektbeschreibung, Angabe erbrachte Leistungen im Referenzprojekt, Bausumme ohne Gleismaterial von mindestens 400.000 € (netto)
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
weitere Informationen in den Ausschreibungsunterlagen, Rechnungsstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Öffnung über die Vergabeplattform Futura SRM.
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.