Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger Behörden.
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Saarpfalz-Kreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG.

Der Saarpfalz-Kreis, der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigen, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2025 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2034 zu vergeben.

Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden folgende Verkehrsleistungen erfasst: Buslinien 147, 501, 503 (ALT), 507, 547, 551, 552, 558 (ALT), 562, 577, 578, 579 (ALT), 598 (ALT), R14.

Die Fahrpläne der einzelnen Linien stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung:

http://ausschreibung.igdb.de/Saarpfalz/Anforderungen_Fahrplan-Sued.zip

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: http://ausschreibung.igdb.de/Saarpfalz/Anforderungen_Sued.zip. Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2025
Laufzeit in Monaten: 120

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

- Hinweis auf § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen.

- Für den regelmäßigen Linienverkehr werden Neufahrzeuge gefordert.

- Es gilt der saarVV-Verbundtarif inklusive der Übergangstarife zu Nachbarverbünden.

- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH zu beteiligen.

- Die zuständige PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

- Zuständig für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-

Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022