Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd
Saarpfalz-Kreis
Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG.
Der Saarpfalz-Kreis, der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigen, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2025 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Saarpfalz-Kreis Süd in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2034 zu vergeben.
Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden folgende Verkehrsleistungen erfasst: Buslinien 147, 501, 503 (ALT), 507, 547, 551, 552, 558 (ALT), 562, 577, 578, 579 (ALT), 598 (ALT), R14.
Die Fahrpläne der einzelnen Linien stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung:
http://ausschreibung.igdb.de/Saarpfalz/Anforderungen_Fahrplan-Sued.zip
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: http://ausschreibung.igdb.de/Saarpfalz/Anforderungen_Sued.zip. Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen.
- Für den regelmäßigen Linienverkehr werden Neufahrzeuge gefordert.
- Es gilt der saarVV-Verbundtarif inklusive der Übergangstarife zu Nachbarverbünden.
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH zu beteiligen.
- Die zuständige PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
- Zuständig für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-
Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken.