Lieferung eines GC-IRMS-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2022-008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.shh.mpg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines GC-IRMS-Systems
Lieferung und Inbetriebnahme eines kombinierten GC-IRMS-Systems.
07745 Jena
Lieferung und Inbetriebnahme eines kombinierten GC-IRMS-Systems.
Gegenstand der Ausschreibung war auch eine ggfs. zukünftig vorzunehmende funktionale Erweiterung/Verbesserung des angeschafften GC-IRMS-Systems.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der wissenschaftliche Fachbereich des Forschungsinstituts benötigt ein kombiniertes GC-IRMS-System, wobei an das IRMS-System - im Zuge der geplanten wissenschaftlichen Nutzung - folgende fachtechnische Anforderungen gestellt werden:
- Quelle mit mindestens 8 kV Beschleunigungsspannung
- Ionisierungseffizienz (CO2 pro Ion im ConFlo-Modus) >1500 Moleküle pro Ion
- Massenbereich zwischen 1 und 150 (m/z)
- Verstärker: Optimierte Widerstände (1012 und 1013 Ohm) zur Verstärkung der Isotopenverhältnis Signale für kleinere Probenmengen.
- Das Massenauflösungsvermögen des Systems muss 900±100 (m/Δm) betragen.
- Probenverbrauch: ≤0,047 nmol/s für ein 1,5-V-Signal (5 nA) bei Masse 44 im Modus "Kontinuierlicher Fluss".
Die o.g. fachtechnischen Anforderungen können am Markt aktuell nur durch das Produkt '253 Plus IRMS' von Thermo Fisher Scientific erfüllt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GC-IRMS-System
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.