Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) Referenznummer der Bekanntmachung: 41_WBK_04-2022-0034
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wartburgkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20)
Beschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20)
Fahrgestell / Aufbau
Feuerwehrtechnisches Zentrum Immelborn
Gewerbepark Am Bahnhof 7A
36456 Barchfeld-Immelborn/Immelborn
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20)
Fahrgestell und Aufbau
Beladung
Feuerwehrtechnisches Zentrum Immelborn
Gewerbepark Am Bahnhof 7A
36456 Barchfeld-Immelborn/Immelborn
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20)
Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können. Die Eignung ist durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieter in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III. 1.1)
Siehe III. 1.1)
zusätzlich werden folgende Unterlagen verlangt:
- Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001
- geeignete Referenzen (mind. 3 ) des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungs-/ Lieferaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienst-/Lieferleistungen mit folgenden Angaben:
Name des Auftraggebers, Fahrzeugart, Auftragssumme, Name des Ansprechpartners oder der Abteilung, Telefonnummer
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wartburgkreis.de/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wartburgkreis.de/