Kommunikationsmanagementsystem Zentrale Leitstelle Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 178-2022-UHK-BKR-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationsmanagementsystem Zentrale Leitstelle Unstrut-Hainich-Kreis
Für die Zentrale Leitstelle des Unstrut-Hainich-Kreises soll ein neues Kommunikationsmanagementsystem als Vermittlungs- und Notrufabfragesystem beschafft werden.
99974 Mühlhausen
Für die Zentrale Leitstelle des Unstrut-Hainich-Kreises soll ein neues Kommunikationsmanagementsystem als Vermittlungs- und Notrufabfragesystem beschafft werden.
Die Leistung umfasst u. a. folgenden Umfang:
- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des neuen Systems
- Anbindung an alle vorhandenen Kommunikationsmittel und Sicherstellung der nötigen Schnittstellen (Einsatzleitsystem, Telefon, Internet, Digital- und Analogfunk, digitale Alarmierung, Kontaktsteuerung u. a.)
- Ausstattung von fünf Arbeitsplätzen mit neuer Hard- und Software (Lieferung, Montage/betriebsfertige Bereitstellung)
- Integration der Arbeitsplatzkomponenten in die Leitstellentische
- Schulungen für Anwender erstellen und durchführen
- Planung und Durchführung der Migration in Abstimmung mit Auftraggeber/Fachplanung
- Sicherstellung des anschließenden technischen Supports
Die Anforderungen an den Betrieb einer integrierten Leitstelle müssen erfüllt werden. Dazu zählt im Besonderen die Migration im laufenden Betrieb. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit der Leitstelle während aller Arbeitsschritte ist sicherzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Gemäß §12 a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
vom Bestbieter einzureichen:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen), § 18 ThürVgG (Sanktionen)
bei Einsatz von Nachunternehmen zusätzlich:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Ent-geltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Kommunikation mit der Vergabestelle, Informationen zu etwaigen Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen, die Angebotsaufklärung und Nachforderungen erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
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Wenn Sie noch nicht bei der e-Vergabe angemeldet sind, können Sie sich kostenfrei auf der Plattform registrieren. Hinweise/Anleitungen zur e-Vergabe finden Sie unter: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/node_unternehmen.html
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Vom 22.12.2022 bis 01.01.2023 ist die Vergabestelle nicht besetzt. Eingehende Bieterfragen werden ab 02.01.2023 schnellstmöglich beantwortet.
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Bieterfragen sind bis zum 23.01.2023 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.