Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 158-326849

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tvlev.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.tvlev.de/cms/content/der-verband-aufgaben-des-tvl

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in Thüringen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 158-326849
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
03341000 Ohrmarken für Rinder
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in Thüringen

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V., Artur-Becker-Str. 100, 07745 Jena

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus 2

Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer

Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine

Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel

besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke

gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein

Probengefäß überführt. Der Auftrag beinhaltet ferner die Bereitstellung der

zum Öffnen und Registrieren der Probengefäße notwendigen Geräte im

Labor einschließlich der Hard- und Software für einen hohen

Probendurchsatz sowie die Erstausstattung der Rinderhalter mit 1 000

Zangen zum Einziehen der Gewebeohrmarke (500 Zangen) und der

Einziehung der Ohrmarke ohne Gewebestanze (500 Zangen) sowie die

Auslieferung von 1 000 Informationsblättern. Der jährliche Bedarf in

Thüringen für die Kennzeichnung von Rindern mit Ohrmarken beträgt ca.

150 000 Stück Ohrmarkenpaare, bestehend aus zwei Standardohrmarken,

wobei eine der Ohrmarken eine Stanzvorrichtung zur

Gewebeprobeentnahme besitzt. Die Anzahl der jährlich zu liefernden

Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in

Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 206-425890

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2017/S 158-326849
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in Thüringen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
20/10/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vitré
NUTS-Code: FRH03 Ille-et-Vilaine
Postleitzahl: 35500
Land: Frankreich
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.allflex-europe.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 650 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und 4 GWB unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tvlev.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
03341000 Ohrmarken für Rinder
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V., Artur-Becker-Str. 100, 07745 Jena

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus 2

Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer

Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine

Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel

besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke

gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein

Probengefäß überführt. Der jährliche Bedarf in

Thüringen für die Kennzeichnung von Rindern mit Ohrmarken beträgt ca.

140 000 Stück Ohrmarkenpaare, bestehend aus zwei Standardohrmarken,

wobei eine der Ohrmarken eine Stanzvorrichtung zur

Gewebeprobeentnahme besitzt. Die Anzahl der jährlich zu liefernden

Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in

Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 150 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vitré
NUTS-Code: FRH03 Ille-et-Vilaine
Postleitzahl: 35502
Land: Frankreich
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.allflex-europe.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Laufzeitverlängerung um 1 Jahr

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art der Umstände:Zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses (20.10.2017) war nicht vorhersehbar, dass über den mit Ablauf des 31.12.2021 endenden derzeitigen Vertrag hinaus die Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in Thüringen mit in Teilen einer Vorrichtung zur Gewebeprobeentnahme zur BVDV-Diagnostik (Ohrmarkenpaare mit je einer Ohrmarke mit Stanzvorrichtung zur Gewebeprobeentnahme), noch für einen begrenzten weiteren Zeitraum (voraussichtlich bis Ende 2023) erforderlich sein wird. Die Anerkennung des Status „frei von BVD“ für das Gebiet des Freistaats Thüringen erfolgte (erst) mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 der Kommission vom 17. Februar 2022 (ABl. L 037 vom 18.2.2022, S.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 850 000.00 EUR

Wähle einen Ort aus Thueringen