ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Dienstleistungen zum Einkauf bzw. Beschaffung im Bereich Food / Non-Food Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/001359

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (GmbH, kommunal getragen)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Dienstleistungen zum Einkauf bzw. Beschaffung im Bereich Food / Non-Food

Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/001359
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79418000 Beschaffungsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistungen zum Einkauf bzw. Beschaffung im Bereich Food / Non-Food

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 212 250.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Hauptort der Ausführung:

REGIOMED-KLINIKEN GmbH

Neustadter Straße 61

96515 Sonneberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer (AN) hat die Durchführung der Produkt- und Preisoptimierung, entsprechend der vom Auftraggeber definierten Produktgruppen für den Großverbraucherbereich im Rahmen des strategischen Einkaufs (Food / Non-Food) zu übernehmen. Der AG gibt hierbei die vom AN abzufragenden Lieferanten / Produzenten vor. Die Ergebnisse, die daraus resultieren, werden dem AG in Form von Entscheidungsvorlagen aufbereitet. Auf dieser Basis wird seitens des AG die Entscheidung getroffen, welche Lieferanten und Konditionen im Einzelnen ausgewählt werden. Das Bestellwesen und die Disposition werden durch den AG durchgeführt, Vertragspartner des Lieferanten ist ausschließlich der Auftraggeber. Der bestehende Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der beschriebenen Leistung endet am 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 müssen bestellte Artikel dem AG verlässlich geliefert werden können. Der AN hat dies sicherzustellen und entsprechend den Vorlauf bzw. die hierfür notwendigen Vorbereitungen zu koordinieren, sowie einen funktionierenden Parallelbetrieb zu ermöglichen. Vorgesehen ist der Parallelbetrieb ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bis zum 31. Dezember 2022. In dieser Zeit muss der AN die Implementierung seines Systems erfolgreich durchgeführt haben. OPTIONALE Leistungen: Der AN hat Beratungsleistungen, welche je nach Bedarf und Umfang optional beim AN abgerufen werden können, anzubieten. Diese Beratungsleistungen umfassen im Wesentlichen den internen Dienstleistungsprozess des AG, von der Warenbeschaffung bis zur Speisenausgabe an den Patienten. Hierzu wird eine qualifizierte Beratungsleistung erwartet, welche dem AG ermöglicht wirtschaftliche Potenziale zu heben und interne Prozesse weiter zu optimieren. Dabei wird erwartet, dass die REGIOMED-KLINIKEN ganzheitlich betrachtet und beraten werden, um für den AG einheitliche Konzepte und Lösungen präsentieren zu können. Folgende Aufgaben hat der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers wahrzunehmen (Leistungsumfang): Allgemein wird erwartet: - Feststellung und Analyse der Ist-Situation ("Potenzialanalyse") Hieraus: Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen - Erstellung von Produkt- und Preisrecherchen - Begleitung und Betreuung der Umsetzung - Zügige Reaktions- / Servicezeiten, Benennung konkreter Ansprechpartner für den AG Im Besonderen wird erwartet: - Regelmäßig stattfindende Sortimentsabsprachen - Angebotsprüfungen - Unterstützung des AG bei Reklamationen - Benennung eines konkreten Ansprechpartners auf Seiten des AN mit Jour-Fixe Terminen - Bereitstellung von Auswertungen und Statistiken, einzeln nach Mandanten und je Standort - Beratungsleistungen anhand des Einkaufsverhaltens im Food und Non-Food-Bereich - Bereitstellung der Bestellplattform für alle Standorte und alle Mandanten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte (Implementierung, Kundenbetreuung, Bestellplattform, Beratung) / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der abzuschließende Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Laufzeit des Vertrags beginnt voraussichtlich am 01.01.2023. Wird der Vertrag nicht bis spätestens zum Ende des Monats Juni eines Jahres gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres volles Jahr. OPTIONALE Leistungen: Der AN hat Beratungsleistungen, welche je nach Bedarf und Umfang optional beim AN abgerufen werden können, anzubieten. Diese Beratungsleistungen umfassen im Wesentlichen den internen Dienstleistungsprozess des AG, von der Warenbeschaffung bis zur Speisenausgabe an den Patienten. Hierzu wird eine qualifizierte Beratungsleistung erwartet, welche dem AG ermöglicht wirtschaftliche Potenziale zu heben und interne Prozesse weiter zu optimieren. Dabei wird erwartet, dass die REGIOMED-KLINIKEN ganzheitlich betrachtet und beraten werden, um für den AG einheitliche Konzepte und Lösungen präsentieren zu können.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:

REGIOMED Kliniken GmbH

Neustadter Straße 61

96515 Sonneberg.

Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-487532
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Dienstleistungen zum Einkauf bzw. Beschaffung im Bereich Food / Non-Food

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 212 250.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2022

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