Buslinien 172 und 175 Referenznummer der Bekanntmachung: L172-175-2023-2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarbruecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Buslinien 172 und 175
Der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) und die Landeshauptstadt Saarbrücken als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr vergeben als zuständige Behörden im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 01.01.2023 Dienstleistungsaufträge im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für 2 Lose in einem wettbewerblichen Verfahren.
Betriebszeitraum für alle Lose: 01.01.2023 - 31.12.2025
Die Verkehrsleistung wird im Wettbewerb nach den Bestimmungen von GWB und Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Von dem Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken.
Federführender Aufgabenträger für Los1 und Los2 ist der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken.
Los1 und Los2 können bei Abgabe eines Kombinationsangebotes auch gemeinsam vergeben werden. Details dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Buslinie 172: Riegelsberg – Holz – Wahlschied – Göttelborn – Quierschied – Fischbach – (Camphausen) – Saarbrücken
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Buslinie 172: Riegelsberg – Holz – Wahlschied – Göttelborn – Quierschied – Fischbach
– (Camphausen) – Saarbrücken. Sie wird als Kombination von Leistungspaket A
(Regelfahrplan Linie 172) und Leistungspaket B (Campus-Shuttle Göttelborn und Verstärkerfahrten Linie 172) ausgeschrieben und beträgt 293.476 Fahrplan-Kilometer im Normjahr.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf zweimalige Verlängerung des
Vertrags um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die Veränderung der jährlich zu erbringenden Verkehrsmenge ist durch Zu- und Abbestellungen in einem Korridor von jeweils bis zu +/- 20 % zulässig.
Buslinie 175: Bildstock – (Maybach) – Friedrichsthal – Altenwald – Hühnerfeld – (Brefeld – Quierschied – Fischbach) – Sulzbach – Saarbrücken
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Buslinie 175: Bildstock – (Maybach) – Friedrichsthal – Altenwald – Hühnerfeld – (Brefeld – Quierschied – Fischbach) – Sulzbach – Saarbrücken mit einer Verkehrsleistung von rund 110.990 Fahrplankilometern im Normjahr.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf zweimalige Verlängerung des
Vertrags um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die Veränderung der jährlich zu erbringenden Verkehrsmenge ist durch Zu- und Abbestellungen in einem Korridor von jeweils bis zu +/- 20 % zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die fachliche Eignung i. S. d. Art. 3 Abs.1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV verfügt.
Der Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er bis zur Betriebsaufnahme über die speziellen Sachkenntnisse nach Anhang I Ziffer I VO (EU) 1071/2009 verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr erforderlich sind. Es muss des Weiteren gewährleistet sein, dass er bis zur Betriebsaufnahme über das erforderliche Personal verfügt.
Der Bieter hat seine Fachkunde und seine personelle Leistungsfähigkeit durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die nachfolgenden Angaben, Dokumente und Erklärungen für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter):
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht:
Verkehr mit Taxen und Mietwagen. In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) für die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Bieter fügt seinem Angebot einen Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist bei, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: vergleichbarer Nachweis). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen (vgl. § 44 Abs. 1 VgV). Weitere Informationen können den Auftragsunterlagen entnommen werden.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Aufgabenerfüllung notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Der Bieter gilt als finanziell leistungsfähig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. Art. 7 und Art. 20 VO (EU) 1071/2009 sowie § 2 PBZugV, wenn er über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs erforderlichen finanziellen Mittel jederzeit verfügt.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachzuweisen:
a) Der Bieter fügt seinem Angebot einen Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist bei, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: vergleichbarer Nachweis). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen (vgl. § 44 Abs. 1 VgV).
b) Der Bieter hat in einer rechtsverbindlich unterzeichneten Eigenerklärung zu versichern, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten (Anlage 2 zum Angebotsschreiben).
c) Weiter sind beizufügen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- des Finanzamtes, dass keine erheblichen Steuerrückstände bestehen,
- der Gemeinde, dass keine erheblichen Rückstände der Gewerbesteuer bestehen,
- der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung und
- der Berufsgenossenschaft, dass keine Beiträge geschuldet werden,
wobei die Ausstellung dieser Bescheinigungen nicht länger als drei Monate zurückliegen darf.
d) Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV (Muster gemäß Anlage 1 der PBZugV), Bewertungsstichtag nicht länger als 12 Monate zurückliegend.
e) Der Bieter erklärt in seinem Angebot, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder waren (Anlage 5 zum Angebotsschreiben).
Die geforderten Nachweise sind nur für den Bieter selbst vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise für die unmittelbaren Gesellschafter ist nur dann notwendig, wenn die bietende Gesellschaft für den ausgeschriebenen Verkehr neu gegründet wird. Bei einer Neugründung der bietenden Gesellschaft werden ebenfalls die zu den o. g. Aspekten genannten Angaben der Gesellschafter als ausreichend anerkannt, wenn der Bieter plausibel darlegt, dass die neue Gesellschaft mit der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausgestattet wird.
a) Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse, Erfahrungen und Kapazitäten verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Verkehre im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG). Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert (Anlage 3 zum Angebotsschreiben). Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
b) Der Bieter muss die Voraussetzungen als Verkehrsunternehmer nach § 3 PBefG erfüllen.
c) Der Bieter muss in der Bundesrepublik Deutschland eine Niederlassung seines Verkehrsunternehmens nachweisen, mit Räumlichkeiten, in denen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden. Insbesondere die Buchführungsunterlagen, die Personalverwaltungsunterlagen, die Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie alle sonstigen Unterlagen, zu denen die zuständigen Kontrollbehörden Zugang haben müssen, sind hier vorzuhalten. Darüber hinaus wird eine Betriebsstätte innerhalb des Saarlandes gefordert, von der aus die ausgeschriebenen Verkehre zu betreiben sind.
d) Seitens des Bieters ist ein Verkehrsleiter nach Art. 4 VO (EU) 1071/2009 bzw. ein Betriebsleiter nach § 4 BOKraft zu benennen. Verkehrs- und Betriebsleiter müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und ihren Dienstort an der Betriebsstätte im Saarland haben. Hierzu kann auch ein Vertreter nach Art. 4 Absatz 2 der VO(EU) 1071/2009 bzw. nach § 5 BOKraft bestimmt werden.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Aufgabenerfüllung notwendige Zuverlässigkeit verfügt. Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet werden oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet wird. Dabei wird das Verhalten des Unternehmens und der zur Führung des Unternehmens bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter) berücksichtigt. Die Vorlage folgender Erklärungen, Angaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
und Auszüge aus Registern wird verlangt:
- Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Unternehmers, dass keine Verstöße vorliegen, die die in § 13 Abs. 1 PBefG auf § 1 PBZugV bezogene geforderte Zuverlässigkeit in Frage stellen (Erklärung im Angebotsschreiben)
- Bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind:
Abschrift der Eintragung, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste; nicht älter als 3 Monate
- Namentliche Auflistung des Unternehmers und der zur Führung des Unternehmens bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter)
- Eigenerklärung zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (des Bieters sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter)) (Erklärung im Angebotsschreiben)
- Polizeiliches Führungszeugnis für den Unternehmer und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter); Unterlagen nicht älter als 3 Monate
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter); Unterlagen nicht älter als 3 Monate
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Unternehmer und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter); Unterlagen nicht älter als 3 Monate
Die in §§ 123 und 124 GWB genannten Tatbestände sind Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmens oder der für die Führung bestellten Personen und können zum Ausschluss des Unternehmens führen. Zum Ausschluss von der Vergabe führt außerdem das Fehlen der rechtsverbindlich unterzeichneten Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände vorliegt (Erklärung im Angebotsschreiben).
Zur Prüfung, ob solche Verstöße vorliegen, kann der Aufgabenträger weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Auszüge aus Registern, in denen derartige Verstöße registriert sind, von dem Bieter verlangen oder mit dessen Einverständnis anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Verkehrsvertrag sowie in den Anlagen zum Verkehrsvertrag, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, vorgegebenen Anforderungen als Mindestanforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Angebote, die die Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue-und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG).
2. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Entgelttarife sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/arbeit/tarifregister/tarifregister_node.html Stichwort "Tarifauskunft".
3. Der Auftragnehmer hat dem bisher eingesetzten Personal ein Übernahmeangebot nach den in den Vergabeunterlagen definierten Vorgaben zu unterbreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS), Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind bei der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).