Vergabe von Planungsleistungen für die komplexe Sanierung der Wallrothstraße in 99734 Nordhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 38/65/2022

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 123-350173)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen für die komplexe Sanierung der Wallrothstraße in 99734 Nordhausen

Referenznummer der Bekanntmachung: 38/65/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Nordhausen plant eine komplexe Baumaßnahme im Zuge der Wallrothstraße. Bei der Wallrothstraße handelt es sich um eine von Südosten (Keuzung Wallrothstraße/Riemanstraße/Nebelungstraße) nach Nordwesten (Kreuzung Wallrothstraße Beethovenring) verlaufende Haupterschließungsstraße innerhalb des Stadtgebietes Nordhausens. Südlich des als „Gehege“ bezeichneten Nordhäuser Stadtwald verlaufend, verbindet sie das Zentrum mit der Bundesstraße B4 (Parkallee) über den Beethovenring.

Am 01.07.2021 wurde die Wallrothstraße aufgrund akuter baulicher Mängel halbseitig gesperrt. Die in Teilen nicht mehr standsichere Böschung machte diese Sperrung erforderlich.

Bis zu 20 mm breite Längsrisse sind im Asphaltbeton sichtbar geworden.

Bedingt durch die Sperrung ist die Wallrothstraße daher momentan nur einspurig in Richtung Bundesstraße B4 befahrbar. Eine Umleitung führt über Nordhausen-Nord in das Stadtzentrum. Lediglich wurde eine Geh-Radwegebeziehung in Richtung Stadtzentrum zugelassen.

Die erforderliche statische Hangsicherung ist die technische Voraussetzung für einen Grundhaften Ausbau des Straßenkörpers. Gleichzeitig besteht die Forderung eine straßenbegleitende Geh-/Radwegebeziehung als Verbindung des Zentrums in Richtung Altstadt und in Richtung Oberstadt zu schaffen.

Die Sicherung einer solchen Verbindung ist im Rahmen des Verkehrskonzeptes der Stadtentwicklung klar definiert. Da die Nutzung des Fahrrades im Alltag immer mehr an Bedeutung gewinnt und in hohem Maße klima- und umweltfreundlich, energieeffizient und gesundheitsfördernd ist, ist die Umsetzung eines Geh-/ Radweges dringend erforderlich. Dieser Geh-/ Radweg verbindet das Zentrum der Stadt Nordhausen mit vielen Stadtteilen, Sehenswürdigkeiten und anderen Gemeinden, wie z. B. Harztor. Somit wird eine bedeutsame Verbindung innerhalb des Radwegenetzes vorgenommen.

Als wichtige Grundlage der weiteren Planungen dient das Gutachten der IHU GmbH (Anlage 1).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 123-350173

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Anstatt:
Tag: 05/08/2022
muss es heißen:
Tag: 12/08/2022
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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