Begrenzt offener städtebaulicher Ideenwettbewerb - Stadt Saarlouis „Großer Markt“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begrenzt offener städtebaulicher Ideenwettbewerb - Stadt Saarlouis „Großer Markt“
Ziel des Ideenwettbewerbs ist die Steigerung der Attraktivität des Bereiches des Großen Marktes in Bezug auf die Gestaltung, ebenso wie auch auf die Nutzungsmöglichkeiten. Der Marktplatz soll künftig seiner Bedeutung als Mittelpunkt des städtischen Lebens besser gerecht werden.
Dabei sind ebenso die ökologischen Aspekte einzubeziehen. Es soll eine nachhaltige und klimaresiliente Lösung für das Konzept erbracht werden, um die Auswirkungen auf den Klimawandel möglichst gering zu halten.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung einer städtebaulichen Konzeption für das Plangebiet im Bereich des Großen Marktes in Saarlouis.
Der Wettbewerb ist als Ideenwettbewerb ausgeschrieben. Er erfolgt als begrenzt offener Wettbewerb und zielt auf die Vielfalt an Lösungsvorschlägen. Der Wettbewerb soll möglichst vielfältige und kreative Planungsansätze zur Umgestaltung des Großen Marktes generieren.
Die Teilnahme junger Büros ist gewünscht. Als junge Büros zählen solche, die eine geringe Bestandsdauer von unter 5 Jahren aufweisen (d.h. Bürogründung nicht vor Mai 2017). Für diese werden eingeschränkte Anforderungen gestellt (siehe III.1.10)). Aus dem Kreis dieser Bewerber (sofern die Bewerbung wertbar ist) werden 2 Teilnehmer gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Teilnahme ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Die Teilnahme junger Büros ist gewünscht. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Teilnehmer begrenzt (davon 2 Junge Büros). Vorab sind 6 Teilnehmer gesetzt.
Ein Nachweis der Eignung ist erforderlich. Dazu sind Referenzen (s.u.) vorzulegen. Zu den benannten Referenzen ist eine kurze Beschreibung des Projektes, inkl. der in den Formblättern genannten Inhalte, einzureichen. Die Formblätter sind hierfür zu verwenden (siehe IV.3), Nr. 4).
Folgende Referenzen sind von den Teilnehmern (außer Junge Büros) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zu erbringen:
(K-1) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen:
Zu benennen ist mindestens 1 Referenz für eine Gestaltungsplanung für einen zentralen Platzbereich mit öffentlicher Nutzung und insbesondere Aufenthaltsfunktion mit einer Größe des Baugebietes von mindestens 0,5 ha, die in den letzten 12 Jahren (einschl. 2010) begonnen und abgeschlossen wurde.
Vergleichbar sind städtebauliche Rahmenplanungen, Masterpläne, Ideenkonzepte, teilräumliche Konzepte, Freianlagenplanungen, u.ä., die mindestens eine Darstellung im Maßstab 1:500 umfasst haben.
Gewertet werden maximal 2 vergleichbare Referenzen mit jeweils 25 Punkten.
(K-2) Wettbewerbserfolg im Rahmen eines Wettbewerbes für eine städtebauliche Aufgabenstellung oder freianlagenplanerische Leistung; zu werten sind Wettbewerbsbeiträge (Ideenwettbewerbe, Realisierungswettbewerbe), die einen Preis oder einen Ankauf erzielt haben und in den letzten 12 Jahren (einschl. 2010) abgeschlossen wurden.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich bei dem Wettbewerbsinhalt um einen städtebaulichen oder landschaftsarchitektonischen Wettbewerb mit städtebaulichem Bezug, für eine Platzgestaltung oder die Gestaltung eines öffentlichen Stadt- oder Dorfraumes oder einer Platzfläche (z.B. Marktplatz, Festplatz, Bahnhofsvorplatz, Eventfläche, Promenade, Fußgängerzone, o.ä.) (Mindestgröße 0,3 ha) handelt. Zulässig sind auch Wettbewerbserfolge in hochbaulichen Wettbewerben, sofern diese explizit einen Freianlagenpart beinhalten (z.B. Veranstaltungshalle mit Eventflächen im Außenbereich, Museum mit Entreeplatz, usw.).
Keine Mindestreferenz. Gewertet werden maximal 2 vergleichbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Zusatzpunkte: Sofern bei einem benannten Wettbewerb, auf den die obenstehend genannten Kriterien zutreffen, ein 1. Oder 2. Preis erzielt wurde, können für diese Referent zusätzlich 5 Punkte je Referenz erreicht werden.
Insgesamt können damit 10 Zusatzpunkte erreicht werden.
Insgesamt können damit also maximal 80 Punkte erreicht werden.
Sollten mehr Bewerber als erforderlich die höchste Punktzahl erreichen, entscheidet das Los oder eine vergleichbare Auswahlmethode (z.B. Zufallsgenerator).
Folgende Referenz ist von den Jungen Büros im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zu erbringen:
Als junge Büros zählen solche, die eine geringe Bestandsdauer von unter 5 Jahren aufweisen (d.h. Bürogründung nicht vor Mai 2017).
(R-1) Als Referenz wird hier mindestens eine Wettbewerbsteilnahme gefordert.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich bei dem Wettbewerbsinhalt um einen städtebaulichen oder landschaftsarchitektonischen Wettbewerb mit städte-baulichem Bezug, für eine Platzgestaltung oder die Gestaltung eines öffentlichen Stadt- oder Dorfraumes oder einer Platzfläche (z.B. Marktplatz, Festplatz, Bahnhofsvorplatz, Eventfläche, Promenade, Fußgängerzone, o.ä.) (Mindestgröße 0,3 ha) handelt. Zulässig sind auch Wettbewerbsteilnahmen in hochbaulichen Wett-bewerben, sofern diese explizit einen Freianlagenpart beinhalten (z.B. Veranstaltungshalle mit Eventflächen im Außenbereich, Museum mit Entreeplatz, usw.). Unrelevant ist dabei die Platzierung, welche im Rahmen des Wettbewerbes erreicht wurde.
Die Bewerbungen sind mit dem Hinweis „Bewerbung als Junges Büro“ zu kennzeichnen. Aus dem Kreis dieser Bewerber (sofern die Bewerbung wertbar ist) werden 2 Teilnehmer gelost.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen der Berufsgruppen Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Architekten, Geographen oder Personen mit einem vergleichbaren Abschluss, sofern diese entsprechende Referenzen nachweisen können, sind ebenfalls zugelassen, wenn sie sich in einer Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern bewerben.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien und Anforderungen werden von Seiten der Stadt als Orientierung für die Wettbewerber vorgegeben:
1) Modulare Planung
2) Ökologie und Klimaresilienz
3) Moderne Mobilität
4) Wirtschaftsanker für Saarlouis
5) Festplatz, Märkte und Kommunikationsfläche
6) Historische Funktion und Bedeutung
7) Wirtschaftliche Funktion
8) Inklusive Fläche, barrierefreie Gestaltung
9) Infrastruktur
10) Attraktivität und Aufenthaltsqualität
Die Auslobung wird dies näher erläutern.
Für die Preise und Ankäufe wird insgesamt eine Summe in Höhe von 90.000 Euro (brutto) zur Verfügung gestellt.
Es ist folgende Verteilung vorgesehen, wobei sich die genannten Werte als Brutto-Beträge verstehen:
1. Preis 28.000,00 Euro
2. Preis 21.000,00 Euro
3. Preis 16.000,00 Euro
4. Preis 11.000,00 Euro
5. Preis 7.000,00 Euro
Ankäufe, gesamt: 7.000,00 Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Anzahl und die Einzelsummen der Preise und Ankäufe anders zu verteilen.
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Durchführung dieses Wettbewerbes liegt die GRW Saar 2013 zugrunde. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Saarlandes beratend mitgewirkt.
Der Wettbewerb hat den Übereinstimmungsvermerk der Architektenkammer mit der Nummer 06-2022 I erhalten.
2. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
3. Preisgericht:
Fachpreisrichter:
1) Herr Prof. Dr. Detlef Kurth, Stadtplaner, Professor an der Technischen Universität Kaiserslautern
2) Herr Alexander Schwehm, Architekt, Saarlouis
3) Herr Willi Latz, Architekt, arus GmbH, Püttlingen
4) Herr Carlos Stuckert, Freier Landschaftsarchitekt, CS Landschaftsarchitekt, Saarlouis
5) Herr Axel Thös, Verkehrs- und Mobilitätsplaner, ATP Saarbrücken
6) Herr Günter Melchior, Geograph, Baubeigeordneter
7) Herr Philipp Julien, Bauingenieur und Architekt, Stadtverordneter
8) Herr Dr. Andreas Ney, Geograph, Umweltschutzbeauftragter der Stadt Saarlouis
Sachpreisrichter:
1) Herr Peter Demmer, Oberbürgermeister der Stadt Saarlouis
2) Frau Marion Jost, Bürgermeisterin der Stadt Saarlouis
3) Herr Carsten Quirin, Vertreter der CDU-Fraktion
4) Herr Florian Schäfer, Vertreter der SPD-Fraktion
5) Herr Gerald Purucker, Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
6) Frau Kirsten Cortez, Vertreterin der FDP-Fraktion
7) Herr Thomas Ludewig, Vorsitzender Verband Saarlouis für Handel, Handwerk, Industrie und freie Berufe
Stellvertretende Preisrichter (Pool):
1) Herr Dieter Mathis, Abteilungsleiter „Tiefbau“
2) Herr Jürgen Baus, Abteilungsleiter „Stadtplanung“
3) Herr Frank Zoller, Landschaftsarchitekt AKS, Büro für Landschaftsarchitektur, Illingen/Saar
4) Herr Tim Flasche, Stellvertreter der CDU-Fraktion
5) Herr Hakan Gündüz, Stellvertreter der SPD-Fraktion
6) Herr Gabriel Mahren, Stellvertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
7) Herr Paul Kronenberger, Stellvertreter der FDP- Fraktion
Ständig anwesende Vertreter:
1) Herr Ralf Hoffmann, Abteilungsleiter „Denkmalpflege“
Berater / Verfahrensbeobachter:
1) Herr Dr. Rupert Schreiber, Landesdenkmalamt
2) Frau Monika Gessinger, Behindertenbeauftragte
3) Frau Birgit Cramaro, Seniorenmoderatorin
4) Frau Petra Port, Frauenbeirat
5) Frau Corinna Bast, Kinderbeauftragte
6) Herr Reiner Körner, Radverkehrsbeauftragter
7) Frau Christina Altmaier, Amt für Freiflächen- und Landschaftsplanung
4. Abgabe der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen (Teilnahmeanträge) sind mit dem Betreff „Ideenwettbewerb Großer Markt Saarlouis“ bis zum 12.08.2022, 10:00 Uhr bei der agstaUMWELT GmbH per E-Mail einzureichen: [gelöscht]
Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der Eingang bei der agstaUMWELT GmbH. Die Bewerber sind selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Für die Bewerbung sind die zur Verfügung stehenden Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können von den Teilnehmern ab sofort unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.agsta.de/Saarlouis/IWB-SLS.zip
5. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen:
Die Wettbewerbsunterlagen (u. a. die Auslobung) werden den Bewerbern, die zur Teilnahme am Ideenwettbewerb aufgefordert werden, ab dem 19.08.2022 zur Verfügung gestellt.
6. Termine:
Ende Teilnahmewettbewerb: 12.08.2022, 10:00 Uhr
Ausgabe Wettbewerbsunterlagen: 19.08.2022
Ende Rückfragefrist: 30.08.2022, 10:00 Uhr
Kolloquium (Ort wird noch bekannt gegeben): 01.09.2022, 14:00 Uhr
Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten: 11.10.2022, 12:00 Uhr
Preisgerichtssitzung im Vereinshaus Fraulautern: 14.11.2022, 09:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.