Telenotarzt Systemtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-TNA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zrf-saar.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengerich
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49838
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awades.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telenotarzt Systemtechnik
Der Auftraggeber plant die Vergabe von Leistungen hinsichtlich der Implementierung einer Systemtechnik für die Einführung des Telenotarztes im saarländischen Rettungsdienst (TNA-System). Weitere Informationen sind unter II.2.4) Beschreibung der Beschaffung aufgeführt.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
Bexbach, DE
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung einer Systemtechnik für die Einführung des Telenotarztes im saarländischen Rettungsdienst (TNA-System). Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Entwicklung, Lieferung und Implementierung der benötigten Hardware- und Softwarekomponenten des TNA-Systems einschließlich aller Lizenzen, der Installation auf bzw. der Integration mit den IT-Systemen des ZRF, Test und Inbetriebnahme sowie Schulungen. Weiterhin sollen u.a. Serviceleistungen zum technischen Betrieb (SLBT) einschließlich Schnittstellenprogrammierung und Systempflege, Störungsservice, Updates, Hardwareaustauschservice mit vergeben werden. Die Inhalte hierzu werden in einem EVB-IT Systemvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart.
Mit dem Projekt zur Einführung des Telenotarztes sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
01. Bedarfsgerechtere Dispositionsmöglichkeiten in der Leitstelle
Für den Einsatz des TNA können folgende Anwendungsfälle angenommen werden:
a) Überbrückender Einsatz bis zum Eintreffen des Notarztes bei dessen verzögertem Eintreffen
b) Unterstützender Einsatz bei einer größeren Zahl von Verletzten oder Erkrankten
c) Begleitung bei Verlegungsfahrten
d) Übernahme eines Einsatzes von einem Notarzt, um diesem Folgeeinsätze zu ermöglichen
e) Primärer Einsatz des TNA durch die Leitstelle bei noch festzulegenden Meldebildern/Einsatzstichworten (z. B. bestimmte Extremitätentraumata zur Gabe von Schmerzmitteln oder neurologischen Notfällen ...)
f) Nachforderung des TNA durch das Rettungsdienstpersonal z. B. zur Dokumentation von Transportverweigerungen oder der Freigabe von Medikamentengabe.
02. Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung im Saarland (Versorgungslücken schließen)
a) Bei "Kann-Einsätzen" (z.B. Notarzt vor Ort nach ersten Erkenntnissen nicht zwingend erforderlich, Verabreichung von Medikamenten die durch einen Arzt erfolgen muss, kann durch RD-Personal auf Anweisung verabreicht werden, Verlegungsfahrten mit ärztlicher Begleitung)
b) Effizienterer Einsatz von Ressourcen ("echte Notärzte")
c) Messbar anhand der Notarzteinsatzquote, Nachforderungsquote und Abbestellquote
03. Beschaffung und Integration einer Systemtechnik für die Ferndiagnose durch einen Notarzt zum Delegieren von Maßnahmen
a) Einbindung des TNA-Systems in die Mobile Einsatzdokumentation, Statistik- und Abrechnungssysteme.
b) TNA-System soll zur Delegation von medizinischen Maßnahmen genutzt werden und muss dazu den gesetzlichen Anforderungen genügen (Konformität / Zertifizierung).
04. Schaffung von Rechtssicherheit für das Personal im Rettungsdienst
Die Entscheidungen und die dafür zugrunde liegenden Erkenntnisse des Telenotarztes im Rahmen der Rettungsdienstunterstützung müssen rechtssicher durch die Systemtechnik dokumentiert werden. Dies gilt für den gesamten Zeitverlauf des Einsatzes.
Im Rahmen dieser Vergabe soll hierzu die folgende Systemtechnik inklusive der erforderlichen Dienstleistungen beschafft werden:
Die TNA-Systemtechnik soll für ca. 60 Rettungswagen (RTW) und zwei TNA Arbeitsplätzen bei der Leitstelle sowie Administrations- und Datenpflegearbeitsplätze ausgelegt sein. Die RTWs sollen hierbei mit IT-Routertechnik für eine gesicherte Datenverbindung zur TNA-Zentraltechnik sowie mit Kameratechnik für die Videobildübertragung zum TNA Arbeitsplatz ausgestattet werden. Die Routertechnik muss hierbei eine Kanalbündelung unterstützen, so dass an jedem beliebigen Einsatzort eine maximale Bandbreite und Netzverfügbarkeit sichergestellt wird. Der TNA Softwareclient für die Anwender der RTW Besatzung soll auf vorhandene, vom Auftraggeber beigestellte mobile Endgeräte (Tablets) integriert werden. Für die Sprachkommunikation über diese mobilen Endgeräte sind diese mit zusätzlichen Headsets für das RTW Personal auszustatten. Die TNA-Softwareclients für die Telenotarzt Arbeitsplätze sollen auf zu liefernden PC-Clients bereitgestellt werden. Auch für das Personal der Telenotärzte sind Headsets für die Sprachkommunikation zu liefern. Die TNA Serversoftware soll auf vorhandene, vom Auftraggeber beigestellte IT-Serverinfrastruktur integriert werden. Für die Unterstützung der vorgesehenen TNA-Prozesse und -Anwendungsfälle muss die TNA Systemtechnik an die folgenden, bestehenden Systeme zum Datenaustausch angebunden werden:
- Einsatzleitsystem (ELS) vivasecure, SecureCAD
- Kommunikationsmanagementsystem (KMS) Frequentis ASGARD (SIP-Anbindung)
- Digitale Einsatzdokumentation (DED) (laufendes Verfahren, Detail-Informationen zu gg. Zeit)
- Patientenmonitor Corpuls C3
- Systemmonitoring PRTG
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Nach einer Auswahl der fünf geeignetsten Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden diese zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Erteilt der Auftraggeber nicht auf die Erstangebote den Zuschlag, werden diese Grundlage von Verhandlungsgesprächen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern sein. Nach Abschluss der Bieterverhandlungen werden (vorbehaltlich des Zuschlags auf Erstangebote) alle Bieter zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert, auf deren Grundlage dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.
Verlängerungsoption zugunsten des AG zu je einem Jahr (max. drei Jahre); Option muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages gezogen werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig.
1. Die Teilnahmeanträge, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekannt gegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft .
Der AG prüft die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Eignung, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Ferner prüft er die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften sowie gegebenenfalls eignungsverleihender Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, wird der Bieter vom weiteren Verfahren an dieser Stelle ausgeschlossen.
2. Anhand der im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit getätigten Angaben der geeigneten Bewerber, wird die darin zum Ausdruck kommende Erfahrung bei der Errichtung und dem Betrieb von Telenotarztsystemen gemäß folgendem Wertungskriterium (WK) bewertet.
Es sind mindestens 3 vergleichbare Projekte zu nennen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich abgenommen wurden. Als vergleichbare Projekte werden die Implementierung eines Telenotarztes oder einer Digitalen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst gewertet.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf max. 5 zu reduzieren. Die Abschichtung erfolgt wie nachstehend: Der Bewerber mit der größten Summe der ausgestatteten Einsatzfahrzeuge zu Referenz 1, 2 und 3 erhält 10 Punkte. Der Bieter mit der geringsten Summe erhält 0 Punkte. Die Bieter mit den dazwischenliegenden Summen erhalten den entsprechenden prozentualen Anteil. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit sind auch sechs Bewerber möglich.
Optionen sind Gegenstand der Verhandlungen (iÜ Verlängerungsoption s.o.).
Ergänzende Hinweise zum Teilnahmeantrag:
Die beizubringenden Nachweise und Erklärungen sowie die maßgeblichen Kriterien für diese Vorauswahl ergeben sich aus der Bekanntmachung. Im Bewerberpaket sind Formulare enthalten, die den Bietern die Arbeit erleichtern sollen. Die Formulare sind grundsätzlich im MS Office-Format (nicht geschützt), um das Ausfüllen zu erleichtern, ergänzt um eine PDF-Datei zur Kontrolle. Es dürfen keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden (z.B. Löschen von Teilen einer Erklärung). Ein Abweichen von den Vergabeunterlagen kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten. Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Teilnahmeantrages bzw. Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Formloses Anschreiben, inkl. genauer Nennung des Bewerber-Unternehmens und der Niederlassung sowie formloser Unternehmensbeschreibung samt Benennung der Kernkompetenzen des Bewerbers), unterschrieben
b) Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB: Bewerber müssen ein den Vergabeunterlagen beiliegendes Formblatt bezüglich des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausfüllen und unterschreiben.
c) Ferner vorzulegen ist ein aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Soweit der Auftraggeber Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Eigenerklärung zum Umsatz: Zum Nachweis eines nachhaltigen Unternehmensbestandes und der Zuverlässigkeit, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen, hat der Bieter Angaben zu seinem Umsatz zu machen. Mindestvorgabe: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt per anno 1,5 Mio. Euro brutto betragen.
Soweit der Auftraggeber Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Eigenerklärung zum Projektablauf: Der Bieter muss beruflich in der Lage sein, das Projekt im Umfang gemäß II.2.4) Beschreibung der Beschaffung durchzuführen und erfolgreich abzuschließen. Mit der Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Projekten, die innerhalb der letzten 5 Jahren erfolgreich abgenommen wurden, erklärt er die Erfüllung dieser Mindestvorgabe. Als vergleichbare Projekte werden die Implementierung eines TNA-Systems oder einer Digitalen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst gewertet.
b) Eigenerklärung zum Projektleiter und Stellvertreter: Der Bieter muss für die gesamte Projektlaufzeit einen Projektleiter und einen Stellvertreter einsetzen. Der Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mindestens eine Qualifikation als staatlich geprüfter Techniker oder vergleichbar erfüllen.
c) Eigenerklärung zur Konformität als Medizinprodukt: Der Bieter muss technisch in der Lage sein, ein Telenotarztsystem als Gesamtsystem zur ärztlichen Ferndiagnose und der darauf basierenden elektronischen Maßnahmendelegation bereitzustellen. Das Gesamtsystem muss spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß MDR Artikel 22 erfolgreich unterzogen worden sein.
d) Eigenerklärung zur Risikobewertung als Medizinprodukt: Der Bieter muss technisch in der Lage sein, ein Telenotarztsystem als Gesamtsystem zur ärztlichen Ferndiagnose und der darauf basierenden elektronischen Maßnahmendelegation bereitzustellen. Das Gesamtsystem muss spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Risikobewertung nach DIN EN ISO 14971 : ISO 2019 erfolgreich unterzogen worden sein.
e) Eigenerklärung zur Anbindung Telenotarztsystem – DED: Der Bieter muss technisch in der Lage sein, ein Telenotarztsystem bereitzustellen, das die Anbindung zur Datenübertragung und Steuerung gemäß II.2.4) Beschreibung der Beschaffung an das beim Auftraggeber vorgesehene DED-System ermöglicht. Dieses befindet sich derzeit in Beschaffung, Details zur Beauftragung werden zu gegebener Zeit an Bieter im TNA-Verfahren weitergegeben.
f) Eigenerklärung zur Anbindung Telenotarztsystem – Medizingeräte: Der Bieter muss technisch in der Lage sein, ein Telenotarztsystem bereitzustellen, das die Anbindung an die beim Auftraggeber eingesetzten Medizingeräte (mindestens Corpuls C3) gemäß II.2.4) Beschreibung der Beschaffung ermöglicht. Weiterhin muss auch eine Anbindung an Medizingeräte anderer Hersteller möglich sein.
Soweit der Auftraggeber Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten .
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen bei einer dreifachen Maximierung pro Schadensfall mindestens betragen:
- Personenschäden: 3 Mio. EUR
- Sach- und sonstige Schäden: 2 Mio. EUR
Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist spätestens 10 Tage nach Zuschlag gemäß der Vorgabe der Auftragsunterlagen nachzureichen.
b) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vorliegende Beschaffung unterliegt dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB, VgV
b) Wir bitten, die Unterlagen frühestmöglich durchzuarbeiten, so dass Bewerber-/Bieterfragen fristgerecht gestellt werden können. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert an alle Bewerber versandt. Der letzte Zeitpunkt für Bewerberfragen ist der 01.08.2022. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vertragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
c) Die Vergabeunterlagen sind auf der Plattform eVergabe.de hinterlegt (die einschlägige Vergabe-Nr./Referenz-Nr. lautet: "2022-02-TNA"). Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform eVergabe.de erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Die Unterlagen sind auch ohne Registrierung erhältlich, was aber die Kommunikation deutlich erschwert und daher nicht ratsam ist.
d) Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der Reihenfolge der in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb befindlichen Kriterienkatalog einzureichen.
e) Der Bewerber/Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgesehen. Die Verwendung der Formblätter dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem AG die Auswahl erleichtern.
f) Bewerbungen/Angebote und deren Anlagen sowie Anfragen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen. Verfahrenssprache ist deutsch.
g) Geforderte Nachweise unter Ziff. III.1.1 sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient (Eignungsleihe). Soweit sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird.
h) Das Angebot (bzw. der Teilnahmeantrag) muss handschriftlich unterzeichnet sein (eingescannte Unterschrift reicht aus) und auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform eVergabe.de übermittelt werden. Das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einzureichen.
i) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des MiLoG und des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz — STFLG — vom 16.12.2021, Amtsbl. I S. 2688) und reicht mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Bieter erklären ferner bei Angebotsabgabe, im Auftragsfall den im STFLG vorgesehen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 27 Landesgleichstellungsgesetz Saarland (LGG) die Grundzüge des LGG zu beachten.
j) Der Bieter verpflichtet sich im Zusammenhang mit den Vergabeunterlagen bekanntwerdenden Vorgänge und Inhalte – auch nach Auftragserteilung – geheim zu halten. Weiterhin verpflichtet sich der Bieter, allen an der Integrierten Leitstelle (ILS) tätigen Mitarbeiter seines Unternehmens und Nachunternehmer im Falle einer Auftragserteilung einer Sicherheitsüberprüfung (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2) zu unterziehen, sofern keine gültige Sicherheitsüberprüfung vorgelegt werden kann.
k) Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft gem. § 150a GewO einholen bzw. eine Wettbewerbsregisterabfrage durchführen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
l) Bitte beachten Sie, dass sich der Auftraggeber vorbehält, im Rahmen der Angebotsauswertung die angebotene Qualität anhand einer Teststellung oder einer Live-Demo bzw. Demo bei einem Referenzkunden zu prüfen. Diese Vorgehensweise wird den Bietern nicht vergütet und ist für den Auftraggeber somit kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe sind die Vergabekammern des Saarlandes. Die Vergabekammern sind bei dem saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr des Saarlandes angesiedelt. Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag muss bei den Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, eingelegt werden. https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
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