Bereitstellung eines Informationsmanagement-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 13_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa.saarland/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Informationsmanagement-Systems
Das CISPA plant im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (TNW) die Vergabe eines Informationsmanagement-Systems.
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken
Das CISPA plant im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (TNW) die Vergabe eines Informationsmanagement-Systems.
Die Vertragslaufzeit für die Bereitstellung eines Informationsmanagement-Systems beginnt mit Zu-schlagserteilung und endet nach zwei Vertragsjahren. Die Einrichtung der Stufe 1 ist dabei unverzüglich, spätestens binnen 3 Monaten nach Zuschlagserteilung vertragsgemäß vollständig abzuschließen, die vollständige Einrichtung der Stufe 2 muss 9 Monate nach Projektstart erfolgt sein. Die Vertragslaufzeit für die Bereitstellung eines Informationsmanagement-Systems kann einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängert werden. Die Vertragslaufzeit beträgt insoweit maximal 4 Jahre.
Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auf-traggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit drei Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (drei) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu ver-gebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfol-gender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.
Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber
Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in den nachfolgenden Schritten:
Schritt 1:
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen, Prüfung der Ausschlusskriterien (Vollständigkeitsprüfung, Inhaltliche Prüfung)
Sofern nach Durchführung des Schrittes 1 feststeht, dass mehr als drei Bewerber, die nicht aufgrund des Vorliegens von Ausschlusskriterien vom Vergabeverfahren auszuschließen sind, formal ordnungsgemä-ße Teilnahmeanträge abgegeben haben und über die geforderte Eignung verfügen, wird die Auswahl der zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden drei Bewerber (Höchst- und zugleich auch Mindestzahl) anhand des nachfolgend beschriebenen Schrittes 2 erfolgen:
Schritt 2:
Konkrete Erfahrungen mit der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" werden drei mit diesem Projekt vergleichbare Referenzen abgefragt. Grundsätzlich werden als vergleichbare Referenzen nur solche anerkannt, die auf Projekte in mit der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen referenzieren.
Die Bewerber geben im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und -antrages an, ob und wenn ja, wie oft sie schon vergleichbar in mit der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Ein-richtungen tätig waren. Dazu hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einen separaten schriftli-chen Nachweis zur Erfahrung zu führen (Schriftliche Nachweise der durchgeführten, vergleichbaren Pro-jekte (Referenzliste) zusätzlich zur Eigenerklärung zur Eignung).
Für Schritt 2 gilt bezüglich der der konkreten Erfahrungen mit der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Einrich-tungen folgende Wertungsmatrix:
Durchführung von mindestens 2 vergleichbaren Projekten in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) mindestens 10 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren For-schungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen
10 Punkte
Durchführung von mindestens 1 vergleichbaren Projekt in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For-schungszentren (HGF) und mindestens 8 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren For-schungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen
8 Punkte
Durchführung von mindestens 6 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren Forschungsein-richtungen oder universitären Einrichtungen
5 Punkte
Durchführung von mindestens 4 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren Forschungsein-richtungen oder universitären Einrichtungen
3 Punkte
Durchführung von mindestens 3 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren Forschungsein-richtungen oder universitären Einrichtungen
0 Punkte
Der Auftraggeber erstellt unter allen Bewerbern eine Rangfolge anhand der Summe der Be-wertungspunkte, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl die Rangfolge anführt. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die drei Bewerber aufgefordert (nicht mehr), die die höchsten Punktzahlen für Schritt 2 erzielt haben. Bei einer identischen Bewertung (Punktgleichheit) entscheidet das Losverfahren, wel-cher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Das Wertungsverfah-ren nach Schritt 2 greift nur dann, wenn sich mehr als drei geeignete Bewerber am Verfahren beteiligen.
Weitere Hinweise:
Die Vergabestelle ist berechtigt, vor Zuschlagserteilung Originalnachweise und Bescheinigungen aner-kannter Stellen gefordert werden, wenn z.B. der Nachweis bei Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklä-rung erbracht wurde.
Neben den vom Bieter gelieferten Nachweisen wird die Vergabestelle ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Ge-werbeordnung einzuholen (§ 19 MiLoG, Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen). Ein Zuschlag kann nur bei positiver Auskunft erteilt werden.
Im Falle eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft sind die Angaben zum Nachweis der Eignung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei der Prüfung der Geeignetheit werden die Angaben der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft kumulativ gewertet.
Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer beruft, sind die Angaben zum Nachweis der Eignung auch durch den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich im Falle einer elektronisch durchgeführten Ausschreibung vor, die nicht im Original vorgelegten Erklärungen im Original nachzufordern. Der Bieter bewahrt daher alle Erklärungen für den Zeitraum von einem Jahr auf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag hinzuzufügen.
- Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Teilnahmeantrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bewerber/Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung_Anhänge 1,2 und 3 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen die Anhänge 1, 2 und 3 der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vollständig ausfüllen und dem elektronischen Teilnahmeantrag / Angebot zwingend beifügen (dem Teilnahmeantrag / Angebot über das Bietertooll hinzufügen und hochladen).
Teilnahmeantrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronsichen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronsichen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach [gelöscht] gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an [gelöscht] zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auf-traggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit drei Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (drei) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu ver-gebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfol-gender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.
Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber
Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in den nachfolgenden Schritten:
Schritt 1:
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen, Prüfung der Ausschlusskriterien (Vollständigkeitsprüfung, Inhaltliche Prüfung)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://cispa.saarland/de/