Lieferung und Inbetriebnahme einer mobilen Klärschlammentwässerungszentrifuge
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme einer mobilen Klärschlammentwässerungszentrifuge
Lieferung und Inbetriebnahme einer mobilen Schlammentwässerungsanlage
Kläranlage Bliesen
Lieferung und Inbetriebnahme einer mobilen Klärschlammentwässerungszentrifuge.
Kernkomponente der mobilen Schlammentwässerungsanlage ist die zu liefernde Hochleistungs-Dekanterzentrifuge, die auf einem mit geschlossenem Kofferaufbau versehenen Lkw-Sattelauflieger zu montieren ist.
Die Zentrifuge besteht im Wesentlichen aus den Komponenten:
• Zentrifuge mit Zubehör • Fahrzeug mit Zubehör • Beschickungstechnik • Flockmittel-Aufbereitung und -Dosierung • Fördertechnik • Wasserversorgung • Rohrleitungsbau und Schläuche • EMSR-Technik Zum Leistungsumfang gehört des Weiteren die Inbetriebnahme, die Schulung von EVS-Mitarbeitern, der Probebetrieb sowie die Leistungsfahrt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
NEBENANGEBOT SCHNECKENANTRIEBSSYSTEM Aufgrund der beim EVS schon vorhandenen Anlagen, welche ausschließlich mit Zentrifugen ausgeführt sind, werden bezüglich des Entwässerungsverfahrens mit Zentrifuge explizit keine Nebenangebote zugelassen.
Bezüglich des Schneckenantriebssystems der Zentrifuge kann in Form eines Nebenangebots – auch ohne Abgabe eines Hauptangebots – eine alternative Ausführung mit elektrischer Differenzdrehzahlverstellung angeboten werden.
SCHLAMMPROBE / LABORUNTERSUCHUNG Vor Angebotsabgabe ist jeder Bewerber verpflichtet, eine Probe des Klärschlamms von der Kläranlage Bliesen abzuholen und im Labor zu beproben. Hierzu ist mit mind. 3 Tagen Vorlauf ein Termin zu vereinbaren.
Nachweis der Garantiewerte vor Auftragsvergabe Zum Nachweis der Plausibilität der abgegebenen Garantiewerte wird vor der Auftragsvergabe ein Garantieversuch auf der Kläranlage Bliesen durchgeführt.
Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung (VHB 421) ist in Höhe von 5% der Auftragssumme zu leisten.
Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3% der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungen nach VOL/B, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) und den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie gemäß folgendem Zahlungsplan gegen Vorauszahlungsbürgschaft (VHB 423):
• 30 % nach Auftragserteilung,
• 30 % nach Fertigstellung und Werksabnahme des Fahrzeugs,
• 20 % nach Fertigstellung und Auslieferung der mobilen Zentrifuge, zu Beginn der Inbetriebnahme • 20 % nach Abnahme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).