Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland – Leistungsverzeichnis 4-025 – Technische Dämmung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drv-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland – Leistungsverzeichnis 4-025 – Technische Dämmung
Das Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland in der Martin-Luther-Straße 2-4 /Ecke Egon-Reinert-Straße in 66111 Saarbrücken soll saniert werden.
Das Gebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen. Die Bruttogrundfläche des Gebäudes beträgt 19 700,00 m2 und der Brutto-Rauminhalt 60 000,00 m3. Das Verwaltungsgebäude wurde 1951 errichtet. Es steht seit 2001 unter Denkmalschutz. Die Sanierung erfolgt in einem Bauabschnitt. Im Rahmen des Sanierungsprojektes müssen unter anderem Dämmarbeiten erbracht werden.
Beschafft wird die Ausführung von Dämmarbeiten:
- Kältedämmung Rohr DN 80-DN200: ca. 350m
- Kältedämmung Rohr DN12-DN50: ca. 200m
- Wärmedämmung: Heizung DN12 - DN 80: ca. 1700m
- Kältedämmung Rohr DN12 bis DN50: ca. 820m
- Kältedämmung in notwendigen Fluren DN12-DN80: ca. 160m
Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung von Wärmedämmarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ensdorf
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.