Nordsaarlandstraße - Landschaftspflegerische Planungsleistungen (UVS, LBP und LAP) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0100LP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 100100
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nordsaarlandstraße - Landschaftspflegerische Planungsleistungen (UVS, LBP und LAP)
L388 neu und L158, Planung Lückenschluss Nordsaarlandstraße
Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 66538 Neunkirchen
Landschaftspflegerische Planungsleistungen (UVS, LBP und LAP)
-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren: 10 %
-Vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren: 70 %
-Personalbestand in den letzten drei Jahren: 10 %
-Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität: 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV Gesamtumsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
Wichtung 10%
§ 46 (3) Nr. 8 VgV Personalbestand
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
Wichtung 10%
§ 45 (4) Nr. 2 VgV Berufshaftpflicht
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
§ 46 (3) Nr. 1 VgV Referenzen
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
Wichtung 70%
§ 46 (3) Nr. 3 VgV Qualitätssicherung
Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
Wichtung 10%
§ 46 (3) Nr. 1 VgV Referenzen
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. beruflicher Befähigung
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
§ 46 (3) Nr. 9 VgV Ausstattung
Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
§ 46 (3) Nr. 3 VGV Qualitätssicherung
Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten
Näheres hierzu: siehe "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"
§ 75 VgV
Sonstige Ausführungsbedingungen:
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HRGQU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]6
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de